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20. Mai 2021
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Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen
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Kommission befürwortet Einführung des eAnzeigers

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen hat die Geschäfte für die Sommersession 2021 des Grossen Rates vorberaten. Sie empfiehlt dem Parlament einstimmig, die Einführung des elektronischen amtlichen Anzeigers anzunehmen. Ausserdem beantragt die Kommission, dass die Webseite des Kantons so rasch wie möglich durch eine Rubrik in Leichter Sprache ergänzt wird.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat eine Änderung des Gemeindegesetzes für die erste Lesung im Grossen Rat vorberaten. Mit der Gesetzesänderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass künftig die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinden auch in elektronischer Form veröffentlicht werden können. Die neuen Bestimmungen gewähren den Gemeinden die Wahlfreiheit, ihre amtlichen Bekanntmachungen entweder weiterhin in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger oder neu in elektronischer Form zu veröffentlichen. Auch die Bekanntgabe in beiden amtlichen Publikationsorganen soll zulässig sein.

Die SAK empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Gesetzesvorlage anzunehmen. Sie hat aber verschiedene Änderungsanträge verabschiedet. So beantragt sie mit 8 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dass die gedruckte Fassung massgeblich sein soll, falls eine Gemeinde sich für beide Publikationsformen entscheidet. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Grossen Rat mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung zudem, im Gesetz zu verankern, dass die Gemeinden und nicht der Regierungsrat die Publikationsplattform für die amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form bestimmen. Dies dann, wenn auf der vom Regierungsrat bestimmten Plattform nur amtliche Bekanntmachungen möglich sind. Zu diesem Punkt hat die Kommission der Regierung einen Abklärungsauftrag erteilt. Die Kommissionsminderheit unterstützt den Antrag des Regierungsrates, schlägt aber eine Ergänzung vor, wonach der Regierungsrat die Gemeinden anhört, bevor er sich für eine Publikationsplattform entscheidet. Ebenfalls diskutiert hat die SAK das bereits bestehende Verbot redaktionell aufbereiteter meinungsbildender Beiträge. Hier schlägt die Kommission praktisch einstimmig eine kleine Anpassung am geltenden Recht vor, da sich hierbei in der Praxis oft Abgrenzungsfragen stellen. Das Verbot meinungsbildender Beiträge wird beibehalten, hingegen soll der Zusatz «redaktionell aufbereitet» gestrichen werden, damit etwas mehr Spielraum besteht.

Kanton soll zukünftig die Leichte Sprache einsetzen

In Umsetzung einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion zeigt der Regierungsrat im Bericht «Leichte Sprache im Kanton Bern» auf, nach welchen Grundsätzen und in welchen Anwendungsbereichen der Kanton Bern die Leichte Sprache in seinem Internetauftritt und Informationsmaterial einsetzen soll. Die Leichte Sprache ist sehr stark vereinfacht und richtet sich speziell an Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen. Die SAK unterstützt die Stossrichtung des Berichts, wonach der Kanton breit eine einfache Sprache und gezielt die Leichte Sprache verwenden will. Sie empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Kommission bedauert, dass die Bereitstellung der für die Umsetzung notwendigen Mittel frühestens ab dem Jahr 2023 ins Auge gefasst werden kann. Gerade die Coronavirus-Krise hat nach Ansicht der Kommission aufgezeigt, wie wichtig zielgruppengerechte Informationen sind, wenn sie für das Leben und die Gesundheit relevant sind. Sie hat deshalb eine Planungserklärung verabschiedet, welche verlangt, dass die Webseite des Kantons Bern so rasch wie möglich mit einer Rubrik in Leichter Sprache ergänzt wird.

Grünes Licht für Videokonferenzen des Regierungsrates

Ebenfalls für die erste Lesung vorberaten hat die SAK eine Änderung des Organisationsgesetzes. Sie empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Änderung anzunehmen. Mit dieser Gesetzesänderung wird unter anderem die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass der Regierungsrat, wenn es die Umstände erfordern, Beschlüsse auch an einer Telefon- oder Videokonferenz oder im Zirkulationsverfahren fällen kann. Damit wird eine Bestimmung der befristeten Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CKV) in das ordentliche Recht überführt. Die SAK begrüsst diese Anpassung, da sie die Handlungsfähigkeit und Flexibilität des Regierungsrates steigert. Der SAK ist es aber ein Anliegen, dass der Datenschutz gewährleistet wird, wenn der Regierungsrat via Telefon- oder Videokonferenz Geschäfte verhandelt. Die neuen Bestimmungen sollen rückwirkend per 1. März 2021 in Kraft gesetzt werden, damit der Regierungsrat eine lückenlose Rechtsgrundlage hat. Die SAK hat dazu gewisse Vorbehalte, zeigt aber Verständnis für die Situation der Regierung während der aktuellen Pandemie.

Kanton soll Gemeindefusionen weiterhin finanziell unterstützen

Die SAK unterstützt einstimmig den Rahmenkredit zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen in der Höhe von rund 2 Millionen Franken. Mit dem Kredit sollen die nötigen Mittel zur Förderung von bereits gestarteten sowie von zukünftigen Fusionsprojekten mit Umsetzungszeitpunkt in den Jahren 2022 und 2023 bereitgestellt werden. Die Förderinstrumente werden derzeit weiterentwickelt, daher umfasst der Kredit nur zwei und nicht wie bisher vier Jahre. Die neuen Rechtsgrundlagen für die Förderung von Gemeindefusionen sollen ab 2024 gelten.

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