Universität Bern: Sanierung des Salvisbergbaus
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 4,6 Millionen Franken für die Projektierung der Instandsetzung und den Umbau des Salvisbergbaus der Universität Bern. Damit sollen Labor- und Büroräume entstehen, um das Gebäude langfristig weiter zu nutzen. Der Grosse Rat hat 2021 bereits einen entsprechenden Kredit genehmigt. Im Rahmen des Vorbauprojekts hat sich aber gezeigt, dass die ursprünglich geplanten Sanierungsmassnahmen nicht ausreichen. Insbesondere ist die Statik des denkmalgeschützten Gebäudes schlechter als angenommen, und grössere Teile des Gebäudes müssen saniert werden. Der neue Kredit ersetzt den vom Grossen Rat ursprünglich genehmigten Kredit.
Notstromanlage für das Labor am Institut für Infektionskrankheiten
Als kritische Infrastruktur von nationaler Bedeutung muss das Institut für Infektionskrankheiten (IFIK) der Universität Bern auf dem Insel-Campus auch bei Stromausfall oder einer Strommangellage funktionieren. Der Regierungsrat hat deshalb einen Kredit von 635’000 Franken für die Beschaffung und Installation einer Notstromanlage bewilligt. Heute kann das Labor am Institut nur kurze Stromausfälle überbrücken. Mit der neuen Notstromanlage soll der Laborbetrieb künftig auch während längeren Stromausfällen gewährleistet werden.
Kantonsbeitrag an die neue Haltestelle Europaplatz Nord
Der Regierungsrat hat für den Bau der neuen BLS-Haltestelle «Europaplatz Nord» 2,5 Millionen Franken bewilligt. In den nächsten Jahren soll Ausserholligen zu einem lebendigen Stadtgebiet entwickelt werden. Um die Gegend optimal an den öffentlichen Verkehr anzubinden, wird die heutige Haltestelle Stöckacker Richtung Stadtzentrum verschoben. Die künftige BLS-Haltestelle wird in unmittelbarer Nähe des neuen Campus der Berner Fachhochschule liegen und eine optimale Anbindung des Entwicklungsschwerpunkts Bern Ausserholligen gewährleisten.
Höhere Abgeltung der Weiterbildungsleistungen der Spitäler und Erhöhung der Abgeltungen für ambulante Leistungen in den Kinderspitälern
Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) beauftragt, Massnahmen zur dauerhaften Verbesserung der Rahmenbedingungen der Spitäler im Kanton Bern vorzubereiten. Der Regierungsrat erwartet eine Anpassung der Abgeltungsunterstützung für Weiterbildungsleistungen um je 15’000 Franken pro Vollzeitstelle in Weiterbildung. Die Abgeltungen für Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten in nicht unterversorgten Fachrichtungen sollen künftig 30’000 Franken betragen. Weiterbildungen in unterversorgten Regionen und/oder ärztlichen Fachrichtungen sollen mit 65’000 Franken abgegolten werden. Für pharmazeutische Weiterbildungen sind 30’000 Franken vorgesehen. Dies bedingt eine Anpassung der Spitalversorgungsverordnung. Heute werden entsprechende Weiterbildungen in rund 20 Institutionen angeboten. Des Weiteren soll die Abgeltung der ambulanten Leistungen der beiden Kinderkliniken des Kantons Bern (Bern und Biel) wiederkehrend um zehn Millionen Franken erhöht werden, was eine Anpassung des Kreditrahmens der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) im Spitalversorgungsgesetz notwendig macht. Der Regierungsrat will mit diesen beiden Massnahmen nicht-kostendeckende Bereiche entlasten. Die neuen Abgeltungen sollen am 1. Januar 2026 eingeführt werden und belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Franken jährlich.
Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen
Der Regierungsrat hat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens für eine Teilrevision des seit 2015 bestehenden Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG) beschlossen. Die Vernehmlassung startet am 20. September und dauert bis am 20. Dezember 2024. Die Teilrevision wurde nötig, weil einerseits zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt werden müssen und andererseits Bestimmungen für den Sanierungsfall fehlen, wenn die Bernische Pensionskasse und die Bernische Lehrerversicherungskasse die Vollkapitalisierung erreichen. Sie steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der eidgenössischen Vorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge, über die am Wochenende abgestimmt wird.
Anpassung der Familienzulagen an die Teuerung
Der Kanton Bern passt die obligatorischen Familienzulagen an. Der Regierungsrat hat die aktualisierten Mindestansätze zur Kenntnis genommen. Die Kinderzulagen betragen ab 1. Januar 2025 monatlich 250 Franken (bisher 230) und die Ausbildungszulagen monatlich 310 Franken (bisher 290). Insgesamt führt dies dazu, dass Familien jährlich mit rund 50 Millionen Franken zusätzlich unterstützt werden. Die Mittel dafür werden von Arbeitgeberschaft, Selbständigerwerbenden, Gemeinden und Kanton aufgebracht. Für den Vollzug sind die rund 50 im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen zuständig. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden erstmals seit ihrer Einführung an die Teuerung angepasst. Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung der Familienzulagenordnung Ende August verabschiedet. In der Folge führt dies dazu, dass auch die Familienzulagen im Kanton Bern angepasst werden. Die kantonalbernische Gesetzgebung legt fest, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen 115 Prozent der vom Bund festgelegten Zulagen betragen (gerundet auf Fünffrankenbeträge).
Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds
Der Regierungsrat hat insgesamt 2,26 Millionen Franken aus dem Lotterie- und Sportfonds für gemeinnützige Projekte bewilligt. So wird beispielsweise der Bau des Hauses der Musik in Aarwangen unterstützt. Das neue Musik- und Kulturlokal wird der Musikgesellschaft Aarwangen als neues Vereinslokal dienen, bietet aber auch Raum für kulturelle Veranstaltungen und kann von Vereinen der Umgebung und von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Stiftung Sternwarte Planetarium Sirius in Schwanden erhält einen Beitrag zur Erneuerung ihrer technischen Ausrüstung. Die Sternwarte vermittelt Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in die Geschehnisse des Universums und möchte bei Kindern das Interesse an den Naturwissenschaften wecken. Aus dem Sportfonds werden unter anderem die Sanierung des Hallenbads der Gemeinde Stettlen und des Schwimmbades der Gemeinde Kirchberg unterstützt. Die aus den 70er-Jahren stammenden Bäder sollen durch die Sanierung auch künftig Vereinen, Schulen und der Bevölkerung zur Verfügung stehen.