Für bestimmte seelsorgerliche Leistungen wie die Sterbebegleitung, die Deutung religiöser Vorstellungen oder die Rezitation eines Gebets ist die Begleitung durch eine Fachperson derselben Religionszugehörigkeit unverzichtbar. Zwar ist in den Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren ein von den Landeskirchen geprägtes professionelles Seelsorgeangebot vorhanden, und rechtlich sind die Angehörigen privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften nahezu gleichgestellt. Tatsächlich sind aber Seelsorgende privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften heute nur ausnahmsweise in die professionellen Strukturen der kantonalen Institutionen eingebunden. Das zeigt der heute veröffentlichte Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen» des Regierungsrates.
Wachsender Bedarf an multireligiöser Seelsorge
Mit der Zunahme der Religionsvielfalt im Kanton Bern wächst auch der Bedarf an multireligiöser Seelsorge in den kantonalen Institutionen. Während heute rund 12 Prozent der Berner Bevölkerung einer privatrechtlich organisierten Gemeinschaft angehören, liegt der Anteil Seelsorgerinnen und Seelsorger dieser Bevölkerungsgruppe in Spitälern und Justizvollzugseinrichtungen bei rund 1,2 Prozent.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Einerseits besteht ein Mangel an ausgebildeten Seelsorgerinnen und Seelsorgern privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften. Es fehlen finanzielle Anreize und Perspektiven, um eine qualifizierende Weiterbildung zu absolvieren. Im Vergleich zu Seelsorgenden der Landeskirchen sind ihre Arbeitsverhältnisse ungleich geregelt und finanziert. So werden in den Spitälern und Justizvollzugseinrichtungen des Kantons Bern die seelsorgerlichen Leistungen für Angehörige der Landeskirchen mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, während die Seelsorge von Angehörigen privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften in der Regel nicht entschädigt wird.
Pilotphase soll weitere Erkenntnisse bringen
Der Regierungsrat begrüsst, wenn Personen in kantonalen Institutionen auf Wunsch künftig von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religion begleitet werden. Dafür muss die Finanzierung qualitativ hochwertiger Leistungen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften nachhaltig sichergestellt werden. Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte ist es zurzeit nicht möglich, die nötigen Unterstützungsbeiträge und Finanzierungsquellen zu bezeichnen.
Deshalb beauftragt der Regierungsrat die Direktion für Inneres und Justiz damit, in einer Pilotphase 2023-2025 den Verein «Multireligiöse Begleitung» strategisch zu begleiten, finanziell zu unterstützen und die Zusammenarbeit zu evaluieren. Dieser Verein wurde 2021 gegründet und verfolgt das Ziel, ergänzend zu den institutionalisierten Seelsorgestrukturen eine qualitätsvolle religiöse Begleitung für Angehörige verschiedener Religionen sicherzustellen. Der Verein plant, ab Anfang 2023 seine Arbeit aufzunehmen. Seine Aufbauphase haben die Landeskirchen massgeblich finanziert.
Mit dieser Massnahme will der Regierungsrat der Religionsvielfalt gerecht werden und die Ungleichbehandlung verschiedener Religionsgemeinschaften im Bereich der Seelsorge weiter reduzieren.
«Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen», Bericht des Regierungsrates in Erfüllung des Postulats 266-2017 Stähli (Gasel, BDP)