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22. Oktober 2023
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Medienmitteilung der Staatskanzlei
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Ständeratswahl 2023: Zweiter Wahlgang am 19. November 

Bei der Ständeratswahl im Kanton Bern hat keine der kandidierenden Personen das absolute Mehr erreicht. Deshalb findet am Sonntag, 19. November 2023, ein zweiter Wahlgang statt.

Im 2. Wahlgang (Stichwahl) sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten wählbar, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.

Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang müssen spätestens am Dienstag, 24. Oktober 2023, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Staatskanzlei eintreffen. Bei einem Rückzug der Kandidatur kann die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des betreffenden Wahlvorschlags eine Ersatzkandidatur vorschlagen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Donnerstag, 26. Oktober 2023, 12 Uhr, bei der Staatskanzlei eingereicht werden.

Beim 2. Wahlgang entscheidet das relative Mehr. In den Ständerat gewählt sind die zwei Personen/ist die Person, welche am meisten Stimmen erhalten/erhält.

www.be.ch/wahlen2023

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