Im 2. Wahlgang (Stichwahl) sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten wählbar, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang müssen spätestens am Dienstag, 24. Oktober 2023, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Staatskanzlei eintreffen. Bei einem Rückzug der Kandidatur kann die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des betreffenden Wahlvorschlags eine Ersatzkandidatur vorschlagen. Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Donnerstag, 26. Oktober 2023, 12 Uhr, bei der Staatskanzlei eingereicht werden.
Beim 2. Wahlgang entscheidet das relative Mehr. In den Ständerat gewählt sind die zwei Personen/ist die Person, welche am meisten Stimmen erhalten/erhält.