Vernehmlassung zur Änderung des Gesundheitsgesetzes
Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) geht bis am 18. Dezember 2020 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die entsprechende Zustimmung erteilt. Im Vordergrund der Änderung stehen die erforderlichen Anpassungen an das neue Bundesrecht im Bereich der Gesundheitsberufe. Ausserdem werden diverse parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Dabei handelt es sich um den Bericht zum Postulat 045-2013 Steiner-Brütsch bezüglich einer Schaffung der Möglichkeit zur Durchführung von Inspektionen bei Gesundheitsfachpersonen und um eine Umsetzung der Motion 142-2016 der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates betreffend die Aufhebung von Fachkommissionen, hier des Sanitätskollegiums. Ferner werden verschiedene Vorschriften des Gesundheitsgesetzes aktualisiert.