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05. Februar 2020
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Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission
:
Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankern

Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.

In der Sommersession 2019 hat der Grosse Rat eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, die fordert, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung zu verankern. Er hat die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Die Kommission schickt nun zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels bis am 15. Mai 2020 in die Vernehmlassung: Die erste Variante entspricht mit kleineren Anpassungen der eingereichten parlamentarischen Initiative. Die zweite Variante orientiert sich in der Formulierung an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde. Durch die Unterbreitung von zwei Varianten bietet die BaK den Vernehmlassungsteilnehmenden die Möglichkeit zur differenzierten Stellungnahme.

Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Beide Varianten orientieren sich am Übereinkommen von Paris. In der ersten Variante der Vernehmlassungsvorlage soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 Grad begrenzt werden. Der Kanton und die Gemeinden werden aktiv, Massnahmen zu definieren, um dieses Ziel zu erreichen. Gleichzeitig sollen sie die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels stärken. Schliesslich sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister wie Pensionskassen, Banken und Gemeindeunternehmen klimaverträglich sind. 

Die zweite Variante hat das Ziel, dass der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral sein muss. Die Massnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität müssen volkswirtschaftlich und sozialverträglich sein. Sie sollen insbesondere auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung nutzen. Hier kommt dem Kanton Bern als Bildungs- und Forschungsstandort eine wichtige Rolle zu. Kanton und Gemeinden sollen sich aber nicht nur auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen konzentrieren. Sie sollen auch Massnahmen treffen, um angemessen auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Auch in dieser Variante sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister wie Pensionskassen, Banken und Gemeindeunternehmen klimaverträglich sind.

Mediendokumentation

  • Begleitschreiben
  • Entwurf Änderung
  • Vortrag
  • Vernehmlassungasadressatenliste
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