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18. September 2020
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Revision des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates
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Befristete Gehaltsfortzahlung statt Rente

Zurückgetretene oder abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen an Stelle der bisherigen Ruhestandsrente künftig eine Gehaltsfortzahlung erhalten, die auf maximal drei Jahre befristet ist. Diese soll 65 Prozent des ordentlichen Gehalts betragen. Der Regierungsrat schickt eine Revision des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates bis am 18. Dezember 2020 in die Vernehmlassung.

Nach geltendem Recht haben aus dem Regierungsrat ausgeschiedene Mitglieder unabhängig vom Alter Anspruch auf eine sogenannte Ruhestandsrente, die bis zur Vollendung des 65. Altersjahrs ausgerichtet wird. Danach wird sie durch die Altersrenten von AHV und BPK abgelöst. Die Höhe der Ruhestandsrente ist individuell und berechnet sich nach dem Stand des Sparguthabens bei der Bernischen Pensionskasse (BPK). Sie entspricht vereinfacht gesagt einer vorgezogenen Altersrente, ist allerdings etwas höher als diese. Sie wird bis zum Erreichen des 60. Altersjahr gekürzt, wenn das ausgeschiedene Mitglied ein bestimmtes Erwerbseinkommen erzielt.

Eine 2018 vom Grossen Rat überwiesene Motion verlangt, dass die Ruhestandsrente in der heutigen Form abgeschafft wird. Der Anspruch auf solche Leistungen soll neu auf maximal drei Jahre befristet sein. Die Höhe der Gehaltsfortzahlung darf höchstens 65 Prozent des Gehalts eines amtierenden Regierungsmitglieds betragen. Mit der vorliegenden Revision des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates will der Regierungsrat diese Vorgaben nun umsetzen.

Mit der neuen Regelung bleiben ausgeschiedene Mitglieder des Regierungsrats nicht mehr bis zum Pensionsalter auf der Lohnliste des Kantons. Sie erhalten jedoch nach wie vor und unabhängig von ihrem Alter eine angemessene, zeitlich befristete Entschädigung. Während der Gehaltsfortzahlung sind sie weiterhin bei der BPK versichert. Die dreijährige Gehaltsfortzahlung gewährleistet eine finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Austritt aus dem Regierungsrat, auch im Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung. Denn die Regierungsmitglieder haben für das Amt ihre bisherige berufliche Tätigkeit und damit verbundene Sicherheiten aufgegeben. Zudem sind sie in der Öffentlichkeit stark exponiert und dem Risiko einer Abwahl ausgesetzt. Schliesslich soll die dreijährige Gehaltsfortzahlung dazu beitragen, dass der Kanton weiterhin fähige und geeignete Persönlichkeiten für das Amt gewinnen kann. Auch in der Privatwirtschaft haben sich für Führungskräfte besondere finanzielle Lösungen für den Fall des Abgangs durchgesetzt.

Die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates dauert bis am 18. Dezember 2020. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession 2021 mit der Vorlage befassen.

Vernehmlassungsunterlagen

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