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18. Januar 2019
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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
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Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand

Im Kanton Bern sollen Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Im Gegenzug sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH) ausüben können. Eine entsprechende Änderung des Notariatsgesetzes befindet sich in der Vernehmlassung.

Heute legt der Regierungsrat einen Rahmentarif für die Höhe der Notariatsgebühren fest. Für öffentliche Urkunden mit einem Geschäftswert bemisst sich die Notariatsgebühr nach einem Staffeltarif mit Minimal-, Mittel- und Maximalgebühr. Mit einer Änderung des Notariatsgesetzes schlägt der Regierungsrat einen Systemwechsel vor. Neu soll der Zeitaufwand, der für eine Beurkundung sachlich notwendig ist, das Hauptkriterium für die Festlegung der Gebühren sein. Die Stundenansätze sollen nach Personalkategorien differenziert und innerhalb einer Bandbreite auf Stufe Verordnung festgelegt werden. Innerhalb der Bandbreite können die Notarinnen und Notare die Stundenansätze nach pflichtgemässem Ermessen festlegen.  

Lockerung der Organisationsvorschriften

Parallel zu einer wettbewerbsorientierten Ausgestaltung der Gebühren sollen die Organisationsvorschriften für das Notariat gelockert werden. So sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder in Bürogemeinschaft mit anderen Berufen ausüben können. Weiter sollen sie auch Liegenschaften vermitteln können, sofern sie die nötigen Ausstandspflichten beachten.

Die Vernehmlassung dauert bis 17. April 2019. Das geänderte Gesetz soll 2021 in Kraft treten.

Mediendokumentation

  • Begleitbrief
  • Gesetz
  • Verordnung
  • Vortrag Notariatsgesetz
  • Vortrag Gebührenverordnung
  • Vernehmlassungsadressaten
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