Der Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Um vom heutigen Förderprogramm zu profitieren, muss eine Ölheizung mindestens 15 Jahre alt sein. Dank zusätzlichen finanziellen Mitteln von Kanton und Bund kann diese Altersvorgabe aufgehoben werden. Die neue Regelung tritt sofort in Kraft.
Zusätzliche Fördergelder von Kanton und Bund
Der Grosse Rat hat mit Beschluss in der Herbstsession 2019 dem kantonalen Förderprogramm Energie zwei Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dank zusätzlichen Bundesgeldern erhöht sich die Fördersumme insgesamt um rund fünf Millionen Franken. Das Amt für Umwelt und Energie der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion geht davon aus, dass durch die Aufhebung der Altersvorgabe zusätzliche Ölheizungen ersetzt werden. Derzeit sind im Kanton Bern noch rund 100 000 Ölheizungen in Betrieb.
Das kantonale Förderprogramm unterstützt den Ersatz von Ölheizungen mit mindestens 10 000 Franken. Dies als Beitrag an eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Neu bietet der Kanton Bern den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zusammen mit EnergieSchweiz die Impulsberatung «erneuerbar heizen» an. Der Kanton Bern übernimmt einen pauschalen Kostenanteil von 350 Franken pro Beratung.
«Der Ersatz von Ölheizungen ist eine Investition in unsere Wirtschaft»
«Der Ersatz von Ölheizungen ist aus mehreren Gründen sinnvoll» sagt Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor Christoph Ammann. «Neben der CO2-Reduktion ist es auch für die regionale Wirtschaft nachhaltiger, wenn wir auf erneuerbare Heizsysteme setzen.» So gesehen sei das kantonale Förderprogramm auch eine Investition in die hiesige Wirtschaft.
Fördergesuche können dem Amt für Umwelt und Energie über das Onlineportal in elektronischer Form eingereicht werden.