An ihren aktuellen Sitzungen (26. und 27. November 2024) haben der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kantons Jura vereinbart, dass das Moutier-Konkordat am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Dieses Datum entspricht dem Zeitpunkt des Wechsels der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura. Das bereits vor einigen Monaten in Absprache mit dem Bund bekanntgegebene Datum des Kantonswechsels steht somit nun auch formell fest.
Die beiden Kantonsregierungen sehen zudem vor, dass einzelne Konkordatsbestimmungen vorzeitig per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dies soll den beiden Kantonen die Möglichkeit geben, bis zum Zeitpunkt der Gebietsänderung eine Übergangsregelung einzuführen, um den Kantonswechsel punktuell optimal vorbereiten zu können. Gegebenenfalls können die beiden Kantonsregierungen im Lauf des Jahres 2025 weitere Artikel vorzeitig in Kraft setzen.
Neuorganisation der Kirchgemeinden und Steuerwesen
Auf dieser Grundlage haben die beiden Kantonsregierungen bereits drei auf dem Konkordat basierende Vollzugsvereinbarungen beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Diese Vollzugsvereinbarungen sollen insbesondere die Reorganisation der römisch-katholischen Kirchgemeinde Moutier und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Moutier per 1. Januar 2026 sowie den Austausch bestimmter Steuerdaten zwischen den beiden Kantonen ermöglichen.
Diese Entscheidungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Bundesversammlung der Gebietsveränderung zwischen den Kantonen zustimmt. Die entsprechende Abstimmung in den eidgenössischen Räten wird voraussichtlich in der Frühjahrs- oder Sommersession 2025 stattfinden.
Aufhebung von Artikel 139
Da das Inkrafttreten des Konkordats von der Aufhebung von Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung abhängt, hat die Regierung des Kantons Jura die Aufhebung dieser Verfassungsbestimmung, welche von den jurassischen Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 22. September 2024 angenommen wurde, auf den 1. Januar 2025 festgelegt.