Die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Witzwil mit einem Gefängnisneubau als Ersatz für das baufällige Regionalgefängnis Biel/Bienne und den geschlossenen Strafvollzug ist das Schlüsselprojekt in der Umsetzung des Masterplans des Justizvollzugs des Kantons Bern. Die beiden vom Regierungsrat beantragten Kredite ermöglichen die konkrete Planung des neuen Regionalgefängnisses.
Gesamtleistungswettbewerb für Neubau
Im Kreditantrag für den Gesamtleistungswettbewerb des Neubaus in Witzwil hat der Regierungsrat die verschiedenen Anliegen des Grossen Rats aus der Sommersession 2023 berücksichtigt. Dieser hatte den Kredit damals an den Regierungsrat zurückgewiesen. Das Parlament verlangte unter anderem Erläuterungen in Bezug auf den Bedarf an Haftplätzen, zu den benötigten Arbeitsplätzen und zu den Betriebs- und Investitionskosten. Diese Abklärungen sind nun erfolgt und es liegen detaillierte Informationen vor. Auch ist in der Zwischenzeit die interkantonale Bedarfsplanung für Haftplätze von den beiden Deutschschweizer Strafvollzugskonkordaten verabschiedet worden. Der Bedarf hat sich bestätigt.
Ersatzneubauten statt Provisorien
Um den Neubau realisieren zu können, müssen insbesondere landwirtschaftliche Bauten zurückgebaut werden. Diese Landwirtschaftsgebäude stehen grösstenteils am Ende ihres Lebenszyklus, werden für den Betrieb des Vollzugs in Witzwil aber weiterhin benötigt. Sie müssen deshalb noch vor dem Start des Neubaus an anderer Stelle in Witzwil wieder erbaut werden. Dadurch kann auf kostspielige Provisorien verzichtet werden. Für die Projektierung der Ersatzneubauten beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von 1,5 Millionen Franken.
Der Grosse Rat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession 2024 mit beiden Krediten.