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03. Juli 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates 
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Regierungsrat setzt angepasstes Polizeigesetz in Kraft

Der Regierungsrat hat beschlossen, das teilrevidierte Polizeigesetz per 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Auf diesen Zeitpunkt hin wird auch die geänderte Polizeiverordnung gelten. Der Grosse Rat hatte am 28. November 2023 Änderungen des Polizeigesetzes beschlossen. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung müssen die polizeilichen Massnahmen regelmässig überprüft und den aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die Änderung des Polizeigesetzes betrifft deshalb in erster Linie die Weiterentwicklung der polizeilichen Massnahmen und des Rechtsschutzes. Auch der Jugendschutz wird verbessert, indem bezüglich Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol eine Gesetzeslücke geschlossen wird. Diese Änderungen hatte der Grosse Rat in der Wintersession 2023 verabschiedet.

Ausgewogene Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung

Eine Neuerung des Polizeigesetzes betrifft die Datenaufbewahrung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten neuralgischen Orten erfasst und automatisiert mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. Das Instrument gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Polizeiarbeit, namentlich bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen. Erhobene Daten sollen neu bis zu 60 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, werden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig ist. Zudem sind Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. Die kantonale Datenschutzaufsicht anerkennt, dass der Gesetzgeber adäquate Vorkehrungen in diesem Bereich getroffen hat.

Neues Recht gilt ab 1. August 2024

Der Regierungsrat hat beschlossen, die vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetzesänderungen zusammen mit der geänderten Polizeiverordnung per 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Die am 12. Juni 2024 am Bundesgericht eingereichte Beschwerde einzelner Organisationen gegen bestimmte Änderungen des Polizeigesetzes steht der Inkraftsetzung nach Auffassung des Regierungsrates nicht im Weg.

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