Die Zielsetzungen der Sicherheitsdirektion (SID) für die laufende Legislatur konnten dank guter Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den betroffenen Partnerorganisationen und Interessensvertretern weitgehend erreicht werden. Diese Arbeiten erfolgten neben dem breiten Engagement der Direktion zur Bekämpfung der Pandemie ab Februar 2020 bis heute.
Dazu gehören im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Polizei
- die Verankerung der notwendigen substanziellen Aufstockung des Korpsbestandes der Kantonspolizei um 360 zusätzliche Mitarbeitende in den nächsten zehn Jahren. Ausgehend von einer im Vergleich zu anderen Kantonen tiefen Polizeidichte des Hauptstadtkantons kann hier in den nächsten Jahren sowohl die sichtbare Präsenz der Polizei erhöht als auch auf wachsende Aufgaben, wie beispielsweise die Bekämpfung der Cyberkriminalität, der häuslichen Gewalt oder der Schutz kritischer Infrastrukturen, reagiert werden;
- der Aufbau des gesamtkantonalen Bedrohungsmanagements, um das potenzielle Risiko einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, dieses einzuschätzen und schliesslich mit geeigneten Massnahmen zu entschärfen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Behörden können mögliche Gewaltspiralen vorzeitig durchbrochen werden;
- die rechtliche und politische Verankerung der Arbeit der Polizei im neuen Polizeigesetz, welches in der Bevölkerung mit über 76 Prozent Ja-Stimmen breite Zustimmung fand und bei der Überprüfung einzelner Bestimmungen vom Bundesgericht klar bestätigt wurde. Gestützt auf dieses Polizeigesetz zeigte sich später auch die Stadt Bern bereit, Kosten von unbewilligten und gewalttätigen Demonstrationen auf die Verursacher zu überwälzen;
- die Durchführung einer Bevölkerungsbefragung der Kantonspolizei und die Festlegung geeigneter Massnahmen zur Optimierung der Polizeiarbeit;
- die Analyse der Beteiligung des Kantons Bern an der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch, welche die Frage der wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserung der Polizeiausbildung ins Zentrum stellt;
- die Förderung der digitalen und technischen Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps durch den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik (VPTI);
- die Intensivierung der schweizweiten Kriminalitätsbekämpfung durch den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität;
- die Umsetzung des neuen Gesetzes über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPG) durch den Erlass der entsprechenden Ausführungsverordnung;
- die Evaluation des Prostitutionsgewerbegesetzes, deren Ergebnisse im Sommer 2022 präsentiert werden;
- die Schaffung von zeitgemässen Rechtsgrundlagen in den Bereichen der Seerettung und des Taxigewerbes;
- der Ausbau der Leistungen der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt im Bereich der Täterprogramme und der Prävention (beispielsweise Ausstellung «Stärker als Gewalt»);
- die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (konkret der jüdischen Gemeinde Bern) auf kantonaler Ebene;
- die weitere Umsetzung des Projekts zum Bau des neuen Polizeizentrums in Niederwangen;
- die versuchsweise Einführung von Beweissicherungskameras in der Polizeiarbeit (sogenannte Bodycams);
- der Erhalt der regionalen Präsenz mit dem Verzicht auf die Schliessung der Polizeiposten von Eggiwil und Lauterbrunnen;
- und schliesslich die Realisierung einer kantonalen Einsatzzentrale für alle Blaulichtorganisationen in Bern, welche eine raschere und präzisere Einsatzdisposition mit Direktabsprachen ermöglicht.
Im Bereich des Justizvollzugs in Gefängnissen und Anstalten wurde
- die Führungssituation im Amt für Justizvollzug und insbesondere in der Justizvollzugsanstalt Thorberg stabilisiert («beruhigt»);
- der Masterplan für die Umsetzung der Justizvollzugsstrategie ausgearbeitet, der die angestrebte zukünftige Vollzugslandschaft im Kanton Bern klar skizziert (und die Grundlage für die Mitwirkung des Kantons im Strafvollzugskonkordat Nordwest-Innerschweiz bildet);
- die Evaluation des neuen Standorts einer Justizvollzugsanstalt in der Region Berner Jura-Seeland gemeinsam mit dem Amt für Grundstücke und Gebäude durchgeführt. Über die Ergebnisse wird in den nächsten Wochen informiert;
- die Grundlage für das Electronic Monitoring im Amt für Justizvollzug erweitert, welche den Vollzug der neuen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (beispielsweise gegen Stalking) und im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (bezüglich terroristische Gefährder) ermöglicht.
Der Bereich Strassenverkehr und Schifffahrt war geprägt
- vom Projekt zur Verselbständigung des Strassen- und Schifffahrtsamtes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Vorschläge werden nach einem ersten, vorläufigen klaren Ja des Parlaments zur Weiterführung der Arbeiten in einem Detailkonzept verfeinert;
- von der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für eine ökologischere Motorfahrzeugsteuer. Das Volk hat hier das letzte Wort in der Referendumsabstimmung vom 13. Februar;
- vom vorgesehenen Bau des neuen Strassenverkehrsamtes in Münchenbuchsee, welches weiter vorangetrieben und in der kantonalen Investitionsplanung priorisiert werden konnte. Damit wird der bisherige Standort frei für die Weiterentwicklung des Entwicklungsschwerpunkts im Wankdorf.
- von der Stärkung der dezentralen regionalen Präsenz, unter anderem durch zukunftsgerichtete Investitionen, z.B. in das Verkehrsprüfzentrum Orpund.
Im Bereich Migration und Asyl sowie Personenstand wurde
- die durch das Volk vorgegebene Asylpolitik kantonal umgesetzt. Die entsprechende Gesetzgebung hat der Grosse Rat genehmigt. Es wurde kein Referendum ergriffen;
- von der SID mit drei Rückkehrzentren rasch ein Plan B realisiert, nachdem das Parlament die von der Vorgängerregierung ursprünglich vorgesehene Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden im ehemaligen Jugendheim in Prêles abgelehnt hatte;
- zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration eine Flexibilisierung der Ausreisefrist von sechs auf zwölf Monaten für in Ausbildung stehende Lehrlinge mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid vereinbart. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Personen in diesem Zeitrahmen eine Berufslehre effektiv abschliessen können und bereits konkrete Vorkehrungen zur Ausreise getroffen haben;
- die Beschwerde in Sachen «Härtefall» vom Verwaltungsgericht klar abgewiesen. Damit wurde die Einschätzung des Regierungsrates, wonach der «Lehrlingsartikel» im Berner Gesetz kaum Wirkung haben wird, bestätigt. Die mediale Aufregung erwies sich als unnötig;
- eine Motion im Grossen Rat klar abgewiesen, die daraufhin verlangte, dass Härtefallgesuche gestellt werden, auch «wenn nicht alle Voraussetzungen des Asylgesetzes» erfüllt sind. Damit wurde politisch eingeräumt, dass der vielzitierte «Spielraum» der SID eben nicht besteht und eine Missachtung der bestehenden Gesetze die Konsequenz wäre (die Frage der Langzeitnothilfe muss anders angegangen werden);
- das Rückkehrzentrum Biel-Bözingen (mit Anschluss an die Regelklassen der öffentlichen Schule) kontinuierlich zum Zentrum für Familien und alleinstehende Frauen umfunktioniert. Nun wird es aufgrund des Entscheides der Stadt Biel geschlossen. Der Ersatz in Enggistein (ebenfalls mit Schulanschluss) kommt rechtzeitig und wird als Familien- und Frauenzentrum geführt.
- damit das Projekt Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs umgesetzt und definitiv etabliert;
- die Anzahl externer, festlicher Trauungslokale für die Bevölkerung und damit die Attraktivität des Angebots weiter erhöht. Auch können Betroffene seit Jahresbeginn 2022 deutlich einfacher eine Änderung des Eintrags ihres Geschlechts und ihres Vornamens im Personenstandsregister vornehmen;
- gewährleistet, dass neu auch Personen aus EU/EFTA-Staaten einen Ausländerausweis im handlichen Kreditkartenformat erhalten. Zudem stellte sich das Ausweiszentrum Bern für einen schweizweiten Pilotversuch zur Verfügung, um die Funktionalität der neuen Systemplattform Biometrie im Alltag zu testen.
Auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes, des Sports, der Militärverwaltung sowie in der Sport- und Kulturförderung aus Geldspielmitteln wurde vieles erreicht:
- Die Optimierung des gesamtkantonalen Business Continuity Management wurde initiiert. Damit soll der Kanton Bern für zukünftige Krisensituationen schon bald besser vorbereitet sein.
- Ein System von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden wurde geschaffen, die den Kontakt zur Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen (beispielsweise Stromausfällen) sicherstellen.
- Die Revision der kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung wurde auf Basis strategischer Überlegungen, die in enger Zusammenarbeit mit den Zivilschutzorganisationen und Ausbildungszentren vorgenommen wurden, eingeleitet.
- Die SID koordinierte die notwendigen kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Munitionslager Mitholz.
- Die Aufgaben des Care Teams wurden der breiten Öffentlichkeit vorgestellt, und eine Vereinbarung über die Übernahme dieser Aufgaben im Kanton Jura wurde abgeschlossen.
- Mit dem kantonalen Sportförderungsgesetz wurden in Umsetzung der kantonalen Sportstrategie zeitgemässe Grundlagen für den Sport geschaffen.
- Neue Angebote im Sportbereich, unter anderem die Bereitstellung von Pumptracks für Gemeinden, wurden geschaffen.
- Die Orientierungstage für die jungen Stellungspflichtigen konnten trotz Einschränkungen durch Corona-Massnahmen plangemäss durchgeführt werden.
- Der Anteil junger Frauen an den Orientierungstagen wurde insbesondere durch das Anbieten attraktiver Alternativmöglichkeiten (z.B. Abendveranstaltung) deutlich gesteigert.
- Die vollständige Erneuerung der Rechtsgrundlagen im Geldspielbereich (interkantonale Vereinbarungen, kantonales Geldspielgesetz und kantonale Geldspielverordnung) bilden neu die Basis für die umfangreichen Unterstützungsleistungen des Lotterie- und Sportfonds.
Daneben war die SID auch mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie in besonderem Mass gefordert, indem
- während der ausserordentlichen Lage der Kantonale Führungsstab unter Führung des stellvertretenden Polizeikommandanten im Einsatz war und namentlich im Bereich der Koordination, der Vorbereitung politischer Entscheide, der Materialbeschaffung, der Kommunikation sowie im Bereich der Umsetzung der Massnahmen die Federführung innehatte;
- das Kantonale Führungsorgan in der besonderen Lage über seine Geschäftsstelle den Sonderstab der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion namentlich bezüglich der kantonalen Impf- und Testzentren und der Testung an Schulen unterstützte;
- die Kantonspolizei zusätzlich zu ihrer üblichen Arbeit sehr stark gefordert wurde, insbesondere durch die Sicherung zahlreicher unbewilligter und gewaltgeneigter Demonstrationen, bei flächendeckenden Kontrollen der Einhaltung der Corona-Massnahmen, beim Contact Tracing sowie der Ausarbeitung vielfältiger Eventualplanungen (auch für einen noch gravierenderen Pandemieverlauf als bisher erlebt);
- der Regierungsrat Einschränkungen für Demonstrationen erliess, um Infektionen zu verhindern, zu einem Zeitpunkt als es noch keine Impfungen gab und die Todesfallzahlen die weitaus höchsten waren während der ganzen Pandemie. Das Bundesgericht erklärte diese kantonalen Einschränkungen später als grundsätzlich zulässig, die Reduktion auf 15 Personen jedoch als zu restriktiv;
- die Koordination des Einsatzes des Zivilschutzes (und der Armee) im Kanton sichergestellt wurde (Corona und Hochwasser);
- geeignete einschränkende Massnahmen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten die Verbreitung des Virus innerhalb der Mauern verhinderte;
- zeitgerechte präventive Schutzmassnahmen und die rasche Eröffnung von zusätzlichen «Entdichtungszentren» in den Rückkehrzentren zu erstaunlich tiefen Infektionszahlen führten
- die finanzielle Unterstützung der Sportclubs (beispielsweise durch Bürgschaften zugunsten professioneller Sportclubs) und der Kultur sowie der Vereine aus Lotteriefondsmitteln rasch und erfolgreich organisiert wurde.
Der Sicherheitsdirektor setzt sich darüber hinaus in zahlreichen interkantonalen Gremien für die Interessen des Kantons Berns ein, so unter anderem im Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz, der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr und als Präsident des Polizeikonkordats Nordwestschweiz sowie des Schweizerischen Polizeiinstituts.
Überdies hat der Sicherheitsdirektor in dieser Legislatur die Nachfolge für drei seiner sechs höchsten Kadermitarbeitenden geregelt.