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22. August 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:

Regierung plant steuerliche Entlastungen

Der Regierungsrat rechnet im Budget 2025 mit einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 246 Millionen und einer Neuverschuldung von CHF 9 Millionen. Über den gesamten Planungshorizont 2025 bis 2028 resultiert ein Schuldenabbau von CHF 342 Millionen. In der Planung 2025 bis 2028 sind steuerpolitische Massnahmen von bis zu CHF 369 Millionen pro Jahr berücksichtigt.

Die Eckwerte des Budgets 2025 und des Aufgaben-/Finanzplans 2026–2028 präsentieren sich wie folgt:

in Millionen CHFBudget 2025Aufgaben-/Finanzplan 2026Aufgaben-/Finanzplan 2027Aufgaben-/Finanzplan 2028
Erfolgsrechnung
Aufwand12'98713'24813'17513'302
Ertrag13'23313'68313'56113'709
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung246436386408
Nettoinvestitionen613722683568
Finanzierungssaldo-97173207

Mit den vorliegenden Ergebnissen legt der Regierungsrat dem Grossen Rat ein insgesamt positives Zahlenwerk mit hohen Überschüssen in der Erfolgsrechnung vor. Während im Budget 2025 eine Neuverschuldung von CHF 9 Millionen resultiert, können die Schulden in den Aufgaben- und Finanzplanjahren reduziert werden. Das bereits im Jahr 2025 erhöhte Investitionsniveau erreicht in den Jahren 2026 und 2027 einen Höchststand von rund CHF 700 Millionen pro Jahr.

Finanzhaushalt befindet sich im Gleichgewicht

Der bernische Finanzhaushalt befindet sich – trotz geplanter Steuersenkungen und rekordhoher Investitionen – im Gleichgewicht. Gleichzeitig hat der Regierungsrat bei der Erarbeitung des Budgets 2025 der Teuerungsentwicklung bei den Lohnmassnahmen Rechnung getragen sowie Mittel für die Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen von Lehrkräften und Schulleitungen in das Zahlenwerk aufgenommen. Das Gleichgewicht ist allerdings nicht zuletzt auf starke Ertragssteigerungen im Bereich der Steuern sowie bei den Zahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich zurückzuführen. 

Gerade bei den Steuererträgen könnte eine allfällige konjunkturelle Eintrübung in Zukunft zu einem weniger starken Wachstum als derzeit prognostiziert führen. Diesem Risiko will der Regierungsrat mit einer weiterhin restriktiven Finanzpolitik entgegenwirken. Mit dieser trägt der Regierungsrat auch den hohen Risiken im Bereich der Gesundheitsversorgung Rechnung. Stand heute muss damit gerechnet werden, dass sich der Kanton zur Aufrechterhaltung der Versorgungspflicht von versorgungsrelevanten Leistungserbringern im Spitalbereich finanziell engagieren muss, wobei Zeitpunkt und Umfang zurzeit noch nicht abgeschätzt werden können. Sowohl Risiken wie auch Chancen bestehen in Bezug auf die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB): Der Regierungsrat hat entschieden, in den Jahren 2025 und 2026 trotz des erfreulichen Halbjahresergebnisses 2024 der SNB keine Gewinnausschüttung zu budgetieren. Hingegen hat er in den Jahren 2027 und 2028 die Budgetierung einer doppelten Gewinnausschüttung vorerst unverändert belassen.

Steuerstrategie wird schrittweise umgesetzt

Die Steuerstrategie des Kantons Bern sieht vor, dass sich dieser bei der Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen in Richtung Mittelfeld der Kantone bewegt. Bis in das Jahr 2030 soll die Steuerbelastung im Kanton Bern um jährlich wiederkehrend eine halbe Milliarde Franken sinken.

Bereits per Anfang 2024 wurde die Steueranlage für juristische Personen um zwei Steueranlagezehntel reduziert (CHF 40 Millionen). Im Budget 2025 ist geplant, die Steueranlage der natürlichen Personen um einen halben Steueranlagezehntel zu senken (CHF 79 Millionen). Ab dem Jahr 2027 sollen die Steuerprogression geglättet und damit tiefe Einkommen um jährlich wiederkehrend CHF 130 Millionen entlastet werden (CHF 195 Millionen inkl. Anteil der Gemeinden). Im Aufgaben-/Finanzplan sind ab dem Jahr 2028 zudem weitere Steueranlagesenkungen in der Höhe von CHF 120 Millionen berücksichtigt. Der Regierungsrat ist damit mit der Umsetzung seiner Steuerstrategie auf Kurs. 

Priorisierung der Investitionsvorhaben führt zu Projektverschiebungen und Verzicht

Aufgrund des steigenden Investitionsbedarfs hat der Regierungsrat eine Priorisierung der Investitionsvorhaben vorgenommen. Er hat in diesem Zusammenhang zwei Varianten ausgearbeitet. Die Variante 1 geht von einer maximalen Neuverschuldung zur Finanzierung des Investitionsmehrbedarfs für die Jahre 2022 bis 2031 von rund CHF 550 Millionen aus und orientiert sich damit an der durch den Grossen Rat in der Wintersession 2023 festgelegten Grenze. In der vom Regierungsrat favorisierten Variante 2 mit einer Neuverschuldung von rund CHF 800 Millionen soll auf 13 Hochbauprojekte verzichtet werden. Weitere neun Hochbauprojekte will der Regierungsrat zeitlich verschieben. Die durch den Regierungsrat favorisierte Variante 2 führt zwar in einzelnen Aufgabenbereichen zu einschneidenden Verzichten. Bei allen Verzichtsprojekten sind jedoch alternative, bereits bestehende oder günstiger zu realisierende Lösungen vorhanden.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die mit der Priorisierung verbundenen Entscheide für die betroffenen Anspruchsgruppen schmerzhaft sind. Er hat denn auch weitergehende Verzichts- und Verschiebungsentscheide im Sinne der Variante 1 verworfen. Um insbesondere bereits weit geplante Schlüsselprojekte nicht zu gefährden, ist nach Auffassung des Regierungsrates eine Erhöhung der Neuverschuldung auf rund CHF 800 Millionen notwendig. Diese «theoretisch» berechnete Neuverschuldung, welche auf verschiedenen unsicheren Annahmen beruht, gilt es allerdings zu relativieren. So wird im Planungshorizont 2025 bis 2028 wie erwähnt ein Schuldenabbau von CHF 342 Millionen ausgewiesen.

Benchmarkanalyse 2024 bestätigt Ergebnisse früherer Studien

Nach den Jahren 2013 sowie 2017 wurde im laufenden Jahr erneut eine interkantonale Benchmarkanalyse durchgeführt. Diese hat die Ergebnisse früherer Studien bestätigt: Der Kanton Bern weist im interkantonalen Vergleich insgesamt ungünstige Bedarfsstrukturen auf (z.B. in Bezug die Demografie, Anzahl Bezügerinnen und Bezüger einer bestimmten staatlichen Leistung, Flächen etc.). Auch bei durchschnittlich effizienter Leistungserstellung oder Aufgabenerfüllung entstehen im Kanton Bern deshalb auf Dauer höhere Kosten, um den Einwohnerinnen und Einwohnern ein im Vergleich zu anderen Kantonen durchschnittliches Leistungsniveau zu gewähren.

Gleichzeitig liegt die Wirtschaftskraft des Kantons Bern rund einen Viertel unter dem nationalen Durchschnitt. Mit den Ausgleichszahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich wird die Finanzkraft des Kantons Bern zwar erhöht. Trotzdem liegt sie auch unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen rund 13 Prozent unter dem nationalen Durchschnitt. Damit der Kanton Bern seinen Bürgerinnen und Bürger trotz seiner im interkantonalen Vergleich insgesamt ungünstigeren Strukturen und unterdurchschnittlichen Wirtschaftskraft ein durchschnittliches Leistungsangebot bereitstellen kann, muss er überdurchschnittlich hohe Steuern erheben.

Gestützt auf die Ergebnisse der Benchmarkanalyse 2024 hat der Regierungsrat entschieden, in drei Aufgabenfeldern vertiefte Analysen vorzunehmen. Es handelt sich dabei um die Aufgabenfelder «Alter», «Berufsbildung» und «Polizei», welche überdurchschnittlich hohe Kosten aufweisen. Der Regierungsrat hat die für die drei Aufgabenfelder zuständigen Direktionen beauftragt, vertiefte Abklärungen zu den Ursachen vorzunehmen.

  • Präsentation zum Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan 2026–2028

Livestream Medienkonferenz der FIN

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