Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz (SpVG) und die teilrevidierte Spitalversorgungsverordnung (SpVV) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten auf 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem müssen die Listenspitäler: ab dem nächsten Jahr die Löhne der Chefärztinnen und Chefärzte transparent machen. Damit ist die am 22. November 2018 vom Grossen Rat angenommene Motion 131-2018 «Schluss mit überhöhten Chefarztlöhnen!» (Marti, SP Bern) umgesetzt. Die Spitäler müssen neu die Anzahl Personen pro Lohnbandbreite offenlegen. Das heisst, die Spitäler nennen nicht die Namen der Chefärztinnen und Chefärzte, sondern melden dem Kanton ihre Löhne in anonymisierter Form.
Recht auf vertrauliche Geburt wird festgeschrieben
Das teilrevidierte SpVG beinhaltet weiter das Recht auf eine vertrauliche Geburt. Diese neue Bestimmung geht auf die Motion 205-2015 «Vertrauliche Geburt als lebensrettende Ergänzung zum Babyfenster» zurück (Fuchs, SVP Bern). Diese Motion verlangte, die vertrauliche Geburt gesetzlich zu regeln und öffentlich bekannt zu machen, um schwangeren Frauen in schwierigen Situationen eine zusätzliche Alternative zu bieten.
Weniger administrativer Aufwand für Normkostenmodell Psychiatrie
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion hat die Teilrevision des SpVG auch zum Anlass genommen, in der Praxis erkannte Optimierungsmöglichkeiten umzusetzen. So wird das Normkostenmodell für ambulante psychiatrische Leistungen neu geregelt, dies verringert den administrativen Aufwand. Das Normkostenmodell Psychiatrie wurde 2017 eingeführt. Ziel war und ist es heute immer noch, nach Möglichkeit Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern.