Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
04. November 2021
Zurück zur Übersicht
Medienmitteilung ; Regierungsrates
:

Kultur: Neues Gesetz für Covid-Finanzhilfen

Der Regierungsrat will die bisher in einer dringlichen Verordnung geregelten Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich in ein Gesetz überführen. Das neue Kantonale Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie ermöglicht es, auch weiterhin Finanzhilfen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende zu gewähren, falls es die Entwicklung der Corona-Pandemie erfordern sollte. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühlingssession 2022 beraten.

Im Frühling 2020 haben Bund und Kantone Finanzhilfen im Kulturbereich bereitgestellt, um die Folgen der Covid-Massnahmen abzufedern. Die Hilfen umfassen Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen sowie Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Auf Bundesebene basieren die Finanzhilfen auf dem Covid-19-Gesetz. Die meisten Bestimmungen des Bundesgesetzes laufen Ende 2021 aus. Wegen der unsicheren Entwicklung der Pandemie hat der Bundesrat jedoch beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen um voraussichtlich ein Jahr zu beantragen, namentlich auch im Kulturbereich. Die Bundesversammlung soll in der Wintersession 2021 darüber entscheiden.

Kantonales Gesetz soll dringliche Einführungsbestimmungen ablösen

Um die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich auch im kommenden Jahr sicherzustellen, muss der Kanton Bern seine Gesetzgebung anpassen. Seit dem 1. Dezember 2020 regelt die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (EV Covid-19 Kultur) die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende. Die Verordnung stützt sich auf einen Artikel in der Kantonsverfassung, wonach der Regierungsrat in Fällen zeitlicher Dringlichkeit Bestimmungen in einer Verordnung regeln kann, damit übergeordnetes Recht eingeführt werden kann. Solche dringlichen Einführungsbestimmungen sind jedoch ohne Verzug durch ordentliches Recht abzulösen. Mit dem neuen Kantonalen Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (KMKG Covid-19) erfüllt der Regierungsrat diese Vorgabe.

Beratung im Grossen Rat in der Frühlingssession

Der Grosse Rat wird das KMKG Covid-19 voraussichtlich in der Frühlingssession 2022 beraten. Die Bestimmungen sollen dann rückwirkend auf den 1. März 2022 in Kraft treten. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz, die inhaltlich der EV Covid-19 Kultur entsprechen werden, wird der Regierungsrat in einer Verordnung regeln.

Konferenzielle Anhörung zum neuen Gesetz am 16. November

Der Regierungsrat hat die Bildungs- und Kulturdirektion ermächtigt, zum KMKG Covid-19 eine Vernehmlassung durchzuführen. Wegen der knappen Fristen erfolgt diese in Form einer konferenziellen Anhörung am Dienstag, 16. November, im Yehudi Menuhin Forum von 18.45 bis 20.45 Uhr.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Seite teilen