Das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) geht bis am 29. September 2023 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat dafür die Zustimmung erteilt.
Der Regierungsrat möchte mit der Totalrevision den Datenschutz aufwerten. Das Gesetz wird an die erhöhten europäischen Standards angepasst: Die Transparenz wird erhöht, indem die Informationspflichten bei der Beschaffung von Personendaten erweitert und Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Die Datenschutzgrundsätze sollen nun auch per Gesetz für Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaften im Kanton Bern gelten. ICT-Projekte sind vor der Inbetriebnahme auf ihre datenschutzrechtlichen Risiken zu prüfen. Um den technischen Anforderungen gerecht zu werden und die Gemeinden zu entlasten, soll die bisher föderalistisch ausgestaltete Datenschutzaufsicht grösstenteils zentralisiert werden.
Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.