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20. August 2024
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Medienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates
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Kommission sagt Ja zu neuer Heizung in der Justizvollzugsanstalt Witzwil

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission befürwortet den Kredit für eine neue Heizungsanlage in der Justizvollzugsanstalt Witzwil. Sie beantragt zudem, den Rahmenkredit 2025–2028 zur Unterstützung der regionalen Naturpärke und den Kredit für den Umbau der Zahnmedizinischen Kliniken auf dem Inselareal anzunehmen.

Die Heizungsanlage in der Justizvollzugsanstalt Witzwil soll ersetzt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 4,88 Millionen Franken. Der Ersatz ist nötig, weil die Anlage nach 25 Jahren Betrieb häufig Störungen hat und die Vorschriften zur Luftreinhaltung nicht mehr eingehalten werden können. Im Sommer 2023 ist die vom Kanton bevorzugte Variante für den Ersatz des Heizsystems weggefallen, als die Investoren des Fernwärmeverbands Ins-Gampelen-Müntschemier darüber informierten, dass das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Der Regierungsrat hat nach Prüfung verschiedener Alternativen entschieden, die bestehende Holzschnitzelanlage durch eine neue Holzschnitzelanlage mit Wärmespeicher zu ersetzen.

Erweiterung mit Biogasanlage prüfen

Aus Sicht der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) ist dies die wirtschaftlichste und nachhaltigste und somit die sinnvollste Lösung. Die BaK beantragt dem Grossen Rat deshalb, dem Heizungsersatz zuzustimmen. Sie fordert jedoch sicherzustellen, dass die neue Heizung mit einer Biogas- und Solarthermieanlage erweitert werden kann. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, die Ergänzung mit einer Biogasanlage gesamtheitlich zu prüfen. Dabei sollen insbesondere aktuelle Forschungsergebnisse einbezogen und wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Aus Sicht der BaK könnte eine Ergänzung mit einer Biogasanlage auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt sinnvoll sein, da sich die hofeigene Biomasse aus dem Landwirtschaftsbetrieb in unmittelbarer Nähe befindet.

Rahmenkredit 2025–2028 für regionale Naturpärke

Im Kanton Bern gibt es mit dem regionalen Naturpark Diemtigtal sowie den kantonsübergreifenden regionalen Naturpärken Chasseral, Gantrisch, Doubs und Gruyère Pays-d’Enhaut fünf vom Bund anerkannte Pärke von nationaler Bedeutung. Sie und das Unesco-Weltnaturerbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch sollen für die Jahre 2025–2028 vom Kanton mit einem Rahmenkredit von insgesamt 7,478 Millionen Franken unterstützt werden. Der Bund übernimmt mit rund 45 Prozent weiterhin den grössten Teil der vorgesehenen gesamten Finanzierung. Weiter beteiligen sich die Partnerkantone Freiburg, Neuenburg, Waadt, Jura und Wallis voraussichtlich entsprechend ihren flächen- und bevölkerungsmässigen Anteilen an der Finanzierung der kantonsübergreifenden Pärke.

Die BaK ist der Meinung, dass der Kanton mit der finanziellen Unterstützung der Naturpärke einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Regionen leistet. Der Rahmenkredit dient dazu, die nachhaltige Entwicklung in den wirtschaftlich strukturschwachen Gebieten zu fördern. Die BaK beantragt deshalb dem Grossen Rat, dem neuen Rahmenkredit für die Jahre 2025 bis 2028 zuzustimmen.

Kredit für Umbau der Zahnmedizinischen Kliniken

Für den Umbau und die Sanierung der Studierendenklinik der Zahnmedizinischen Kliniken Bern soll ein Kredit von 3,31 Millionen Franken gesprochen werden. Die Klinik auf dem Inselareal entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Lehre für angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte. Patientinnen und Patienten werden in grossen, offenen Räumen behandelt. Dies ist nach den Erfahrungen der Coronajahre aus hygienischer Sicht nicht mehr vertretbar. Ausserdem wurde im Herbst 2023 die Digitalisierung für die Lehre eingeführt. Die Studierenden lernen den Umgang mit computergestützter Diagnostik, Dokumentation, Behandlungsverfahren und Administration. Dafür sind Anpassungen an der Gebäudeinfrastruktur und den Räumen erforderlich.

Aus Sicht der BaK sind die geplanten Sanierungs- und Umbaumassnahmen dringend notwendig. Sie beantragt dem Grossen Rat deshalb, dem Kredit dafür zuzustimmen. Allerdings sollen die Mittel aus dem Kredit erst nach dem Beschluss des Grossen Rates über die Investitionspriorisierung verwendet werden dürfen, wenn klar ist, ob das Projekt auf der Priorisierungsliste verbleibt.

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