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05. Februar 2025
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Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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Naturschutz am Bielersee verbessern

Der Kanton hat den gesetzlichen Auftrag, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. In den letzten Jahren hat der Druck auf die Natur am Bielersee durch Freizeitaktivitäten deutlich zugenommen. Der Kanton Bern revidiert nun sukzessiv die Schutzbeschlüsse der Naturschutzgebiete. Viele Freizeitaktivitäten bleiben auch weiterhin möglich.

Am Bielersee gibt es fünf Naturschutzgebiete mit veralteten Schutzbeschlüssen:

  • Aaredelta Hagneck
  • Seestrand Lüscherz
  • St. Petersinsel-Heidenweg
  • Gals
  • Mörigenbucht

Den Auftakt macht der Kanton Bern mit den Revisionen der Gebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz. Der Schutz dieser Gebiete ist nicht mehr zeitgemäss, denn die Beschlüsse stammen aus den Jahren 1954 und 1972. Die Revisionen sollen der Bedeutung der beiden Schutzgebiete für die Naherholung Rechnung tragen, aber auch die Arten- und Lebensraumvielfalt fördern (siehe Kasten).

Umsetzung des gesetzlichen Auftrags des Bundes

Das Bundesrecht gibt den rechtlichen Rahmen der Revisionen vor. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) definiert die Rahmenbedingungen auf Bundesebene und delegiert die Kompetenz für den Naturschutz den Kantonen. Dazu gehört der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung (Bundesinventare): Diese müssen ungeschmälert erhalten bleiben und bestehende Beeinträchtigungen müssen bei jeder sich bietenden Gelegenheit behoben werden. Die Kantone sorgen dafür, dass bestehende und neue Nutzungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserkraftnutzung, Erholungsnutzung, etc.) mit den Schutzzielen in Einklang stehen.

Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz

Diese gesetzlichen Grundlagen und die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung sind die Basis für die Revisionen der Gebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz. Konkret ist dies geplant:

  • Aaredelta Hagneck: Der Perimeter des Schutzgebiets reicht neu vom Zeltlagerplatz der Burgergemeinde Lüscherz bis zum Täuffeler Hafen. Auch die Kiesinsel soll Teil des Naturschutzgebiets werden.
  • Seestrand Lüscherz: Der Uferabschnitt, der an den Hafen und das Siedlungsgebiet angrenzt, soll nicht mehr Teil des Schutzgebiets sein. Der Perimeter verläuft neu vom östlichen Siedlungsrand entlang des Ufers bis zum Zeltlagerplatz der Burgergemeinde Lüscherz.
  • Ein Teil der Flachwasserzone darf in beiden Schutzgebieten nicht mehr betreten oder mit Booten, Spiel- und Sportgeräten befahren werden.

Viele Freizeitaktivitäten bleiben möglich

Dennoch werden auch in den Naturschutzgebieten viele Freizeitaktivitäten möglich bleiben. Dazu gehören Velofahren, Spazieren mit Hunden an der Leine, Wandern und Beobachten der Natur auf den dafür vorgesehenen Wegen. Auch der Wasserweg zwischen Aare und Bielersee und die Kanuroute Nr. 80 bleiben bestehen, die Route verläuft aber künftig ausserhalb der Schutzgebietsgrenzen. Ebenfalls bestehen bleiben die Bade- und Ankerplätze in Lüscherz, beim Lagerplatz Lüscherz und beim Hafen Täuffelen sowie die Feuerstellen am rechten Ufer des Unterwasserkanals und beim Rastplatz in Lüscherz.

Informationsanlass für Betroffene im ersten Quartal 2025

Im ersten Quartal 2025 organisiert der Kanton Bern einen Informationsanlass für Gemeinden, Organisationen und weitere Interessierte. An diesem Anlass werden die geplanten Änderungen und die weiteren anstehenden Revisionen erläutert. Anschliessend findet ein runder Tisch mit den betroffenen Gemeinden und Organisationen unter der Leitung der Regierungsstatthalterinnen Seeland und Biel/Bienne statt.

Die Ufer des Bielersees: Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten

Die natürlichen Uferabschnitte des Bielersees bieten Lebensraum für 5500 Tier- und Pflanzenarten. Besonders bedeutsam sind Flachwasserzonen, Schilfgürtel, Kiesinseln, Flachmoore, Feuchtwiesen und Auenwälder. Nebst zahlreichen Vogelarten wie zum Beispiel dem Eisvogel und dem Flussregenpfeifer leben auch Biber, Ringelnattern und Laubfrösche in diesen Gebieten.

Zwischen 1992 und 2001 hat der Bund in den beiden Schutzgebieten Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz Biotope von nationaler Bedeutung (Aue, Flachmoor, Wasser- und Zugvogelreservat) definiert. Solche Gebiete müssen besonders geschützt werden. Sie reichen im Hagneckdelta und in der östlichen Bucht (Täuffeler Ried) über den aktuellen Perimeter der Naturschutzgebiete hinaus.

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