Seit Frühjahr 2022 hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) rund 30 neue Kollektivunterkünfte mit einer Kapazität von etwa 3500 Plätzen in Betrieb genommen. Mittlerweile zeigt sich, dass der Liegenschaftsmarkt für Objekte, die sich als Kollektivunterkunft eignen, grösstenteils ausgeschöpft ist. Eine zielführende Suche und Inbetriebnahme von entsprechenden Gebäuden ist heute fast unmöglich geworden, da in den Verwaltungskreisen und Gemeinden des Kantons die Bereitschaft, die Schaffung von Asylunterkünften zu unterstützen, kaum noch vorhanden ist.
Gemeinden können angewiesen werden, Plätze zur Verfügung zu stellen
Aufgrund der Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sieht sich der Regierungsrat gezwungen, den Art. 30 Abs. 2 im Gesetz für den Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) anzuwenden. Dieser besagt, dass die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter einzelne Gemeinden anweisen können, Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat hat die GSI am 5. Juli 2023 dazu ermächtigt.
Gestützt auf diesen Regierungsratsbeschluss und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen können einzelne Gemeinden für längstens zwei Jahre angewiesen werden, kurzfristig verfügbare und geeignete Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn es die Umstände erfordern, können Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter selbstständig bestimmte Unterkünfte benennen. Gemeinden mit Liegenschaften, die kantonsseitig bereits für geeignet befunden wurden, jedoch nicht innert nützlicher Frist realisierbar sind, sollen prioritär berücksichtigt werden.
Unterbringungsplätze werden proportional zur Bevölkerung verteilt
Die zu schaffenden Unterbringungsplätze werden bevölkerungsproportional auf die Verwaltungskreise aufgeteilt. Bei der Verteilung der Plätze werden auch die bereits vorhandenen Plätze in den jeweiligen Verwaltungskreisen berücksichtigt. Somit sollen Verwaltungskreise, die bereits viele Schutz- und Asylsuchende aufgenommen haben, einen teilweisen Ausgleich erfahren. Die Verwaltungskreise Berner Jura, Emmental, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli sind daher vorläufig ausgenommen. In den anderen Verwaltungskreisen sind je 50 bis 300 Plätze zu schaffen.
Geeignete Objekte können jederzeit gemeldet werden
Sind der Bevölkerung Unterbringungsmöglichkeiten bekannt (möglichst ab einer Kapazität ab 80 Personen, ohne grosse Umbauarbeiten, kurzfristig verfügbar) können diese direkt den zuständigen Regierungsstatthalterämtern gemeldet werden. Herzlichen Dank
Standorte von vier Notunterkünften sind bekannt
Die GSI hat vergangene Woche entschieden, einige Notunterkünfte (NUK) vorzubereiten, damit die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge mit Schutzstatus S und von regulären Asylsuchenden weiterhin gewährleistet werden kann.
Nun sind die Standorte von vier Notunterkünften sowie der voraussichtliche Eröffnungszeitraum bekannt:
In den Gemeinden Burgdorf (NUK Lindenfeld, Eröffnung Anfang September), Bern (NUK Effinger, Eröffnung Mitte September), Tramelan (NUK Tramelan, Eröffnung Anfang Oktober) und Köniz (NUK Niederscherli, Eröffnung Mitte Oktober) werden je rund 100 Plätze in den Zivilschutzanlagen, die als Notunterkünfte dienen, vorbereitet und aktiviert. Die Notunterkünfte werden möglichst mit Einzelpersonen belegt, damit oberirdische Platzreserven für Familien geschaffen werden können. Die Betreuung wird durch die regionalen Partner im Asylwesen sichergestellt.