Die tarifliche Situation, die überkommenen Strukturen, der Fachkräftemangel, die allgemeine Teuerung und der steigende betriebliche Aufwand setzen auch im Kanton Bern die Spitäler zunehmend unter Druck. Mit dem Rahmenkredit über 100 Millionen Franken will der Regierungsrat die Zahlungsfähigkeit der Listenspitäler wo nötig sichern und damit die Versorgungssicherheit insbesondere in der Psychiatrie gewährleisten. Die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) hat sich eingehend mit dem Rettungsschirm befasst. Sie ist sich der aktuell schwierigen Situation der Spitäler bewusst und sieht die künftige Entwicklung mit Sorge. Insbesondere die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) sind finanziell schwer angeschlagen, sind jedoch für die Erbringung von psychiatrischen Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung unverzichtbar. Die Kommission befürwortet daher im Grundsatz die Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Listenspitälern mit Darlehen und Bürgschaften aus kantonalen Mitteln.
Gesetzliche Grundlage muss rasch folgen
Das Spitalversorgungsgesetz sieht seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung kantonale Beiträge an Listenspitäler nur im Zusammenhang mit Investitionen und Restrukturierungen vor. Für Beiträge zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit existiert eine Regelungslücke, welche der Regierungsrat mit dem vorliegenden Rahmenkredit überbrücken will. Die GSoK anerkennt den Rahmenkredit als Notmassnahme um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Sie fordert vom Regierungsrat aber die baldige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Vergabe von Liquiditätskrediten, die per Anfang 2027 in Kraft treten soll.
Auflagen für gesuchstellende Listenspitäler
Spitäler, die Mittel aus dem Rettungsschirm beantragen, sollen nach dem Willen der GSoK Auflagen erfüllen, die über die Anforderungen des Regierungsrates hinausgehen. So sollen die Spitäler während der Inanspruchnahme kantonaler Gelder auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten müssen und keine Löhne ausrichten dürfen, die über dem Marktüblichen liegen. Ein Spital soll nur dann ein Darlehen oder eine Bürgschaft zur Liquiditätssicherung erhalten, wenn die Versorgungssicherheit durch einen allfälligen Konkurs unmittelbar bedroht wäre. Weiter sollen die Häuser sich verpflichten, Kooperationen mit anderen Spitälern einzugehen und von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, ob sie ihren Pflichten in den vergangenen fünf Jahren gesetzestreu nachgekommen sind. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Allgemeinheit für allfällige Fehler des Spitalmanagements aufkommen muss. Schliesslich fordert die GSoK, dass die Parlamentskommissionen detailliert über die Mittelverwendung informiert werden. Eine Minderheit der Kommission möchte den gesuchstellenden Spitälern zusätzlich Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie zum Schutz des Personals auferlegen.
Rahmenkredit für Menschen mit Behinderungen
Ebenfalls vorberaten hat die GSoK einen Rahmenkredit im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG). Der Kredit umfasst rund 260 Millionen Franken und stellt die Finanzierung der Werkstätten und ergänzenden Leistungsangebote für die Jahre 2025 bis 2027 sicher. Die Kommission befürwortet den Kredit. Sie möchte mit einer Auflage aber sicherstellen, dass bei der Finanzierung der Werkstätten Fehlanreize beseitigt werden, welche der Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen.
Der Grosse Rat behandelt die Geschäfte in der kommenden Sommersession.