Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
03. April 2020
Zurück zur Übersicht
Landwirtschaftsgesetz
:

Neue Gesetzesgrundlage, damit Daten nicht doppelt erfasst werden müssen

Der Regierungsrat schafft die rechtlichen Grundlagen, um den digitalen Vollzug in der Landwirtschaft weiter voranzutreiben. Prozesse werden vereinfacht und Betriebe müssen ihre Daten nicht mehr doppelt erfassen. Das revidierte kantonale Landwirtschaftsgesetz geht nun in die Vernehmlassung.

In der Landwirtschaft werden mehr und mehr administrative Prozesse digitalisiert. Das geht nicht ohne die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Deshalb passt der Regierungsrat das kantonale Landwirtschaftsgesetz an. Die Anpassung ermöglicht, dass das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) Daten weitergeben und so die Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten kann. Daten können zwischen verschiedenen Systemen ausgetauscht und müssen somit nicht mehrmals erfasst werden. Das ermöglicht intelligente Prozessabläufe und leistet einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Höchste Priorität haben der Datenschutz und die Datensicherheit.

Ein elektronischer Schalter

Der Agrarvollzug wird im Kanton Bern auf dem E-Government-System GELAN gemacht. In diesem System hinterlegen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben und Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Daten und Gesuche zu verschiedenen Vollzugsbereichen elektronisch (Direktzahlungen, Projektbeiträge, Naturschutz, Tierseuchenkasse etc.). Bisher erfassten die Betriebe die Daten im GELAN, die Verfügungen wurden aber später separat per Post zugestellt. Neu erhalten die Landwirtschaftsbetriebe die Verfügungen nur noch in elektronischer Form. Der ausgebaute «elektronische Schalter» stellt sicher, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger jederzeit im geschützten Bereich des Systems auf die gesamte vollzugsrelevante Dokumentation zugreifen können. Diese Erweiterung der elektronischen Kommunikation steigert die Effizienz und entlastet die Betroffenen administrativ. Sie steht in Einklang mit dem Legislaturziel «Digitalisierung» des Regierungsrats.

Die Vernehmlassung dauert voraussichtlich vom 3. April bis am 3. Juli 2020.

Seite teilen