Das Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz ist an die neuen rechtlichen Bestimmungen des Bundes angepasst worden. Diese traten am 1. Januar 2021 in Kraft (siehe Kasten). Die Revision auf Bundesebene bot die Gelegenheit, um auf kantonaler Ebene die Grundlagen für verschiedene Neuerungen im Bevölkerungsschutz und im Zivilschutz einzuführen.
Aufteilung in zwei Gesetze
Der Regierungsrat hat entschieden, die Bestimmungen zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz und jene zur Partnerorganisation Zivilschutz neu auf zwei Gesetze aufzuteilen. Dadurch sind die nun vorliegenden Gesetzesentwürfe klarer im Aufbau und in den Definitionen als das bisherige Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz. Sie schaffen gute Voraussetzungen, um den heutigen und künftigen Herausforderungen begegnen zu können.
Bessere Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisen
Das neue Kantonale Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG) stärkt die Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisensituationen, indem es die Grundlage für das sogenannte Business Continuity Management der Kantonsverwaltung schafft. Dieses dient dazu, die wichtigsten Leistungen der Kantonsverwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Politik auch im Ereignis- oder Krisenfall aufrechterhalten zu können. «Der Kanton hat die Lehren aus vergangenen Krisen gezogen und trifft Vorkehrungen, damit die wichtigsten staatlichen Dienstleistungen auch in akuten Krisensituationen aufrechterhalten bleiben», stellt Regierungsrat Philippe Müller fest. Zudem werden der Auftrag des Kantonalen Führungsorgans und die Schnittstelle zu den ordentlichen Strukturen präzisiert. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie 2020/21 und der drohenden Energiemangellage 2022/23 zeigten in diesem Bereich Verbesserungspotenzial auf. Weiter wird die Zuständigkeit für die Durchführung der periodischen Schutzraumkontrolle und für die Erstellung der Zuweisungsplanung von den Gemeinden an den Kanton verschoben.
Zivilschutz bleibt Sache der Gemeinden
Das Kantonale Zivilschutzgesetz (KZSG) bildet die Ergebnisse aus strategischen Arbeiten ab, die in den Jahren 2017 bis 2020 mit verschiedenen Anspruchsgruppen durchgeführt wurden. Daraus ging hervor, dass der Zivilschutz Sache der Gemeinden bleiben soll. Die Gemeinden sollen jedoch künftig klar definierte Aufgaben, namentlich im Bereich der Ausbildung und der Kontrollführung, gegen Entschädigung an den Kanton übertragen können. Das neue KZSG schafft die Grundlage dafür.
Vernehmlassung bis am 23. Juni 2023
Die Sicherheitsdirektion eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zum Bevölkerungsschutzgesetz und zum Zivilschutzgesetz. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Juni 2023. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.
Befristete Regelungen ins ordentliche Recht überführen
Der Bund hat mit den neuen rechtlichen Bestimmungen zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz keine grundsätzliche Reform vollzogen, sondern einzelne Teilbereiche optimiert. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Anpassungen bei den Alarmierungs- und Telekommunikationssystemen des Bevölkerungsschutzes und beim Dienstleistungs- und Ausbildungssystem im Zivilschutz. Dadurch hat der Bund die Vorgaben für die Kantone teilweise verändert und ihnen neue Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen bzw. bestehende an sich genommen.
Aufgrund der knappen zeitlichen Fristen konnte die notwendige Anpassung des kantonalen Rechts an die Regelungen des Bundes nicht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie fand stattdessen in der Form einer Einführungsverordnung des Regierungsrates zum Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz statt. Diese zeitlich bis am 31. Dezember 2025 befristeten Regelungen sollen nun ins ordentliche Recht überführt werden.