Die Kontrollen von Öl-, Gas- und Holzheizungen sollen vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat heute entsprechende Änderungen des Lufthygienegesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Motion «Aufhebung der doppelten Feuerungskontrolle» verlangte von der Regierung entsprechende Vereinfachungen. Ausgehend vom Auftrag der Motionäre sollen die Anlagebesitzerinnen und -besitzer neu die Freiheit erhalten, sowohl den Zeitpunkt der Messung als auch ihr Messunternehmen selbst auszuwählen und die periodischen Massnahmen (feuerpolizeiliche Reinigung, Messung und Wartung) eigenständig zu koordinieren. Der Regierungsrat rechnet bei den Messungen mit einer Marktkonzentration beim Servicegewerbe, welches die Messung in Kombination mit der Wartung kostengünstiger anbieten kann.
Gemeinden werden entlastet – Eigenverantwortung steigt
Heute sind die Gemeinden für die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt zuständig. Neu ist geplant, dass der Vollzug der Kontrollen sämtlicher Feuerungsanlagen durch den Kanton erfolgt. Das entlastet die Gemeinden beim Vollzug, und der Kanton fungiert als einziger Ansprechpartner für alle Akteure.
Vorgesehen ist, dass der Kanton überprüft, ob die Anlagebesitzerinnen und -besitzer ihre Anlagen gemäss den gesetzlichen Anforderungen und nach vorgeschriebenem Turnus kontrollieren lassen. Unterlässt es die Anlagebesitzerin oder der Anlagebesitzer die Anlage ordnungsgemäss zu messen, so wird der Kanton entsprechende Massnahmen (Ermahnung zur Messung) einleiten. Zu diesem Zweck wird die bestehende Informatiklösung ausgebaut, und der Vollzug wird weitestgehend digitalisiert.
Alle Parteien stimmen der Liberalisierung zu
Alle Parteien und eine Mehrzahl der Gemeinden und Verbände unterstützen die Liberalisierung der Feuerungskontrolle grundsätzlich. So wird unter anderem die Wahlfreiheit in Bezug auf die Kontrollen begrüsst. Ebenso versprechen sich diverse Parteien und Verbände eine Effizienzsteigerung und eine bessere Qualität durch den einheitlichen kantonalen Vollzug. Während die Wirtschaftsverbände die Freigabe der Preise begrüssen, befürchten diverse Vernehmlassungsteilnehmende eine Verteuerung der Feuerungskontrolle in ländlichen Gebieten, weil die Preispauschale entfällt und die längeren Anfahrtswege zu höheren Kosten führen können.
Die Gesetzesänderungen werden in einer der kommenden Sessionen beraten.
131 000 Heizungen müssen periodisch kontrolliert werden
Im Kanton Bern sind derzeit rund 85 000 Öl-, 29'000 Gas- und 17 000 Holzfeuerungen in Betrieb (Stand 2021). Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt vor, dass bei fossilen Feuerungsanlagen in der Regel alle zwei Jahre und bei Holzfeuerungen in der Regel alle vier Jahre kontrolliert werden muss, ob die Emissionsbegrenzungen eingehalten werden. Zudem müssen Feuerungsanlagen per Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) periodisch gereinigt und gewartet werden.