Stellung und Kompetenzen der Justizbehörden
Anfang 2011 wurde im Kanton Bern eine Justizreform umgesetzt. Die damit angestrebte Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurde erreicht und soll nun auch in der Kantonsverfassung verankert werden. Auch die bisher auf Gesetzesstufe geregelte Selbstverwaltung der Justiz soll künftig in der Kantonsverfassung abgebildet werden. In die Verfassung aufgenommen werden soll auch die Justizleitung (neu: Justizverwaltungsleitung) als bewährtes Verwaltungsorgan der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Damit werden die Stellung und Kompetenzen der Justiz als dritter Gewalt wie bei den anderen beiden Staatsgewalten (Regierungsrat und Grosser Rat) auf Stufe Kantonsverfassung geregelt.
Wählbarkeit als Mitglieder des Grossen Rates
Im Kanton Bern ist es dem Personal der kantonalen Verwaltung derzeit nicht möglich, sich in den Grossen Rat wählen zu lassen. Diese sogenannte Unvereinbarkeitsregel ist im interkantonalen Vergleich streng. Der Grosse Rat hat deshalb eine Änderung der Kantonsverfassung beschlossen. Sie gibt ihm die Möglichkeit gesetzlich zu regeln, in welchen Fällen Angestellte der zentralen und dezentralen Verwaltung ausnahmsweise doch in den Grossen Rat gewählt werden könnten.
Abstimmung am 12. März 2023
Der Grosse Rat hat am 14. Juni 2022 einstimmig die zwei Änderungen der Kantonsverfassung beschlossen. Änderungen der Verfassung müssen zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Daher kommt es am 12. März 2023 zur Volksabstimmung.
Neben diesen beiden Verfassungsänderungen wird das Stimmvolk auch über zwei Baukredite für Verkehrssanierungen abstimmen.
Weitere Informationen: www.be.ch/abstimmungen