Nach einem umfassend durchgeführten Rekrutierungsverfahren hat sich das Amt für Justizvollzug (AJV) des Kantons Bern für Renata Sargent von Arx als neue Direktorin für die JVA St. Johannsen entschieden. Sie hat sich in einem mehrstufigen Auswahlverfahren als die am besten geeignete Kandidatin für die anspruchsvolle Aufgabe durchgesetzt.
Renata Sargent ist seit zehn Jahren stellvertretende Direktorin und Leiterin Vollzug im Massnahmenzentrum St. Johannsen. Zuvor war sie dort als Wohngruppenleiterin und anschliessend als Bereichsleiterin Soziotherapie tätig. Sie folgt auf Manfred Stuber, der auf 1. April 2023 im AJV die Funktion als Leiter des Geschäftsfelds Haft übernimmt und damit die Verantwortung über die fünf Regionalgefängnisse im Kanton Bern, für die Bewachungsstation im Inselspital sowie für die Einheit Transport und Haftplatzkoordination (siehe Medienmitteilung vom 6. Dezember 2022).
Ausgebildete Justizvollzugsexpertin und Lehrerin
Neben ihrer langjährigen Erfahrung in verschiedenen Funktionen im Massnahmenvollzug verfügt Renata Sargent über die abgeschlossene Ausbildung zur Führungsexpertin Justizvollzug. Zudem hat sie Weiterbildungen im Change- und Projektmanagement absolviert und sich am Institut für Opferschutz und Täterbehandlung der Universität Zürich in forensischen Wissenschaften weitergebildet.
In ihren ersten Ausbildungen absolvierte sie das Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Thun und erlangte später ein Patent am Sekundarlehramt der Universität Bern. Während 19 Jahren war sie als Lehrerin und Co-Schulleiterin tätig. Sie tritt ihre neue Funktion als erste Direktorin des Massnahmenzentrums St. Johannsen am 1. April 2023 an.
Geschäftsleitung AJV neu mit fünf Frauen
In der Geschäftsleitung des AJV sind mit der Amtschefin, den neu drei JVA-Direktorinnen und der Leiterin digitale Entwicklung fünf Frauen vertreten. «Das ist ein starkes Zeichen, dass sich in der Sicherheitsdirektion kompetente Frauen für höchste Kaderpositionen durchsetzen», freut sich Regierungsrat Philippe Müller über die Ernennung.
Das offene Massnahmenzentrum St. Johannsen dient als konkordatliche Anstalt der Behandlung von 80 psychisch belasteten oder suchtkranken Straftätern. Es vollzieht Massnahmen nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches (stationäre Behandlung von psychischen Störungen), Artikel 60 (stationäre Suchtbehandlung), Artikel 63 (Freiheitsstrafen mit vollzugsbegleitender ambulanter Behandlung) und in Ausnahmefällen auch Artikel 64 (Verwahrung).
Der vorzeitige Massnahmenvollzug nach Artikel 236 der Schweizerischen Strafprozessordnung ist in St. Johannsen ebenfalls möglich. Der Massnahmenvollzug soll den Eingewiesenen helfen, zu einem eigenverantwortlichen Leben zurückzufinden.
Eine einweisende Behörde, vier Justizvollzugsanstalten, fünf Regionalgefängnisse
Das Amt für Justizvollzug stellt innerhalb der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten und den vier konkordatlichen Justizvollzugsanstalten den offenen und geschlossenen Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen und mit den fünf Regionalgefängnissen die Durchführung von Untersuchungs-, Sicherheits- und Administrativhaft sicher.