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08. Mai 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Gegenvorschlag zur «Berner Solar-Initiative»

Eine Solaranlage auf jedes Dach: Mit dieser Forderung hat ein Initiativ-Komitee 2021 die «Berner Solar-Initiative» lanciert. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative. Doch die Solarpflicht für bestehende Bauten geht ihm zu weit: Sie soll nur gelten, wenn Dachflächen saniert werden.

Solarenergie soll im Kanton Bern rasch ausgebaut werden: Das verlangt die im November 2021 eingereichte «Berner Solar-Initiative». Besonders das Potenzial auf Dächern soll besser genutzt werden. In der Zwischenzeit wurden die Anliegen der Initiative teilweise vom Bundesrecht überholt. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter hat die Bundesversammlung die Solarpflicht für grössere Neubauten erlassen – befristet bis Ende 2025. Der Kanton Bern hat diese Vorgaben mit der Revision der Energieverordnung auf Anfang 2023 umgesetzt. Weiter verlangt die Solar-Initiative eine Solarpflicht für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

Solarpflicht für bestehende Bauten nur bei Dachsanierung

Wie die Initiantinnen und Initianten will der Regierungsrat die Produktion von Solarenergie vorantreiben. Allerdings erachtet er die Nachrüstungspflicht bei bestehenden Bauten als unverhältnismässig. Er lehnt die vorliegende Initiative darum ab und legt einen Gegenvorschlag mit folgenden Schwerpunkten vor:

  • Solarpflicht für Neubauten: Die Dächer von Neubauten sollen möglichst vollständig für die Produktion von Solarenergie genutzt werden. Eine Vorschrift für Solaranlagen an Fassadenflächen erachtet der Regierungsrat aus verschiedenen Gründen als problematisch. Der Gegenvorschlag legt aber nicht zwingend fest, ob Solaranlagen auf Dach- oder an Fassadenflächen installiert werden sollen.
  • Solarpflicht bei Dachsanierungen: Bei bestehenden Bauten greift die Solarpflicht nur, wenn Dachflächen umfassend saniert werden. 

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert gezielt die nachhaltige Entwicklung und will bis 2050 klimaneutral sein. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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