Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
08. November 2023
Zurück zur Übersicht
Medienmitteilung der Sicherheitskommission des Grossen Rates
:

Polizeigesetz bereit für die zweite Lesung

Die Sicherheitskommission des Grossen Rates hat die zweite Lesung des teilrevidierten Polizeigesetzes für die Wintersession 2023 vorberaten. Im Weiteren beantragt die Kommission Beiträge an den Neubau des Berner Tierzentrums und an eine zweite Eishockeyhalle in Langnau.

Die Sicherheitskommission (SiK) hat sich in zweiter Lesung nochmals mit dem Polizeigesetz befasst. Der Grosse Rat hatte in der ersten Lesung keine Aufträge zur Prüfung an die Kommission mitgegeben. Aufgrund einiger Unklarheiten hat sich die SiK jedoch nochmals mit dem neu vorgesehenen Artikel 124 a auseinandergesetzt. Dieser geht auf eine vom Grossen Rat überwiesene Motion zurück und fordert, dass der Kanton eine Videoüberwachung auch gegen den Willen einer Gemeinde verfügen kann.

Kommissionsmehrheit unterstützt Bestimmungen zur Videoüberwachung

Dazu beantragt die Minderheit der Kommission dem Grossen Rat für die zweite Lesung zwei Anpassungen. Einerseits soll die Bestimmung in Bezug auf eine konkrete Umsetzung deutlich abgeschwächt werden. Andererseits fordert die Kommissionsminderheit mit einem Eventualantrag, dass der Kanton die Gesamtkosten zu tragen habe, wenn er eine Videoüberwachung gegen den Willen einer Gemeinde verfügt. Die Mehrheit der Kommission erachtet die vom Grossen Rat in der ersten Lesung beschlossenen Bestimmungen zur Videoüberwachung als sinnvoll und will nicht nochmals darauf zurückkommen. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat Zustimmung zum Ergebnis aus der ersten Lesung.

Korrektur zum Beschluss aus der ersten Lesung

Weiter beantragt die Kommission, dass der Grosse Rat die Aufhebung einer Bestimmung aus der ersten Lesung rückgängig macht. Dabei geht es um die Rückerstattung von Kosten an die Gemeinden, wenn die Kantonspolizei bei Dritten Kostenersatz für Einsätze ein verlangt und auch vergütet bekommt. Die SiK erachtet es als richtig, dass die Kostenvergütung an die betroffenen Gemeinden korrekt umgesetzt wird, auch wenn es nur kleinere Beträge betrifft. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, die Bestimmung aufzuheben, da diese Fälle einen nicht gerechtfertigten administrativen Aufwand nach sich ziehen würden. 

Lotteriefondsbeitrag an Neubau des Berner Tierzentrums

Das Tierheim in Oberbottigen wurde durch ein neues, zeitgemässes und grösseres Tierzentrum ersetzt. Der Umzug an den neuen Standort, in der Eymatt im Bremgartenwald in Bern, erfolgte im September 2022. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Betrag von maximal 1 156 270 Franken aus dem Lotteriefonds für das neue Tierzentrum. Dies für die Finanzierung der öffentlich zugänglichen Teile des Zentrums.

Die SiK unterstützt den Antrag des Regierungsrates. Mit dem neuen Tierzentrum konnten Arbeitsabläufe optimiert und für Tiere und Mitarbeitenden gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. 

Unterstützung aus dem Sportfonds für eine zweite Eishockeyhalle in Langnau

Weil die bestehende, 2012 sanierte Ilfishalle in Langnau stark ausgelastet ist, wird ein zweites Ganzjahres-Eisfeld inklusive Athletikhalle gebaut. Der Spatenstich erfolgte im Frühling 2023. Im Herbst 2024 soll die zweite Eishalle fertiggestellt sein.

Neben Eishockey mit dem Hauptmieter SCL Tigers sollen weitere Sportarten vom Neubau profitieren. Die Halle soll auch Vereinen, Einzelsporttreibenden, Schulen und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. 

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 22,7 Millionen Franken. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einen maximalen À-fonds-perdu-Beitrag aus dem Sportfonds des Kantons Bern von 1 928 460 Franken zu bewilligen. 

Die SiK beantragt dem Grossen Rat Zustimmung zum Kredit. Sie begrüsst das Projekt insbesondere, da die Sporthalle auch den Breitensport dient und der Bevölkerung eine gute Infrastruktur bietet. Weiter ist unbestritten, dass dem Kanton Eisflächen fehlen und mit der zweiten Eishockeyhalle diesem Mangel zumindest ein bisschen entgegengetreten werden kann. 

Weiter liess sich die Kommission über die Änderungen der Prostitutionsgewerbeverordnung informieren und hörte dazu auch die Fachstelle Sexarbeit XENIA an. Ausserdem Thema waren die Herausforderungen der Kapo im Hinblick auf den Umgang mit Informatikmitteln. 

Mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Justizvollzug tauschte sich die Kommission über den Umgang des Kantons mit Angehörigen im Justizvollzug und der forensisch psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug aus.

Seite teilen