Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
21. Mai 2024
Zurück zur Übersicht

Kurzmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz
:
Campingplatz Fanel: Planungszone der Gemeinde Gampelen ist rechtswidrig

Die Planungszone der Gemeinde Gampelen zum Campingplatz Fanel liegt weder im öffentlichen Interesse noch ist sie verhältnismässig. Deshalb ist sie rechtswidrig. Das hat die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) entschieden.

Die Gemeinde Gampelen hat im September 2022 ein Gebiet, in dem unter anderem der Campingplatz Fanel liegt, für zwei Jahre mit einer Planungszone belegt. Sie hat dies namentlich damit begründet, den Campingplatz erhalten zu wollen. Aufgrund der Planungszone wurden Gesuche um Bewilligung des Rückbaus des Campingplatzes sistiert. Gegen die Errichtung einer Planungszone haben Umweltverbände eine Kollektiveinsprache eingelegt. In der Folge hat die Gemeinde die Planungszone beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Behandlung der Einsprache eingereicht und deren Abweisung beantragt. Das AGR hiess die Einsprache gut und hob die Planungszone auf. Gegen diesen Entscheid reichte die Gemeinde Gampelen bei der DIJ Beschwerde ein. Die DIJ hat die Beschwerde der Gemeinde nun als unbegründet abgewiesen. Den Entscheid hat Regierungsrat Pierre Alain Schnegg in seiner Rolle als stellvertretender Direktor der DIJ unterzeichnet. Auf Antrag der Gemeinde Gampelen ist Regierungsrätin Evi Allemann, Direktorin der DIJ, in den Ausstand getreten.

Die Gemeinde kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anfechten. Davon unberührt wird der Betrieb des Campingplatzes per Saisonende 2024 wie geplant eingestellt. Darauf haben sich der Kanton, der TCS als Betreiber des Campingplatzes und die Umweltverbände bereits 2018 geeinigt.

Informationen zum Rückbau Camping Fanel

Seite teilen