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13. Februar 2020
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Revision des Sonderstatuts für den Berner Jura und Welschbiel
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Mehr Kompetenzen für französischsprachige Bevölkerung

Die Kompetenzen des Berner Juras und der Welschbieler Minderheit sollen erweitert werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Sonderstatutsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die bis am 1. Mai 2020 dauert. Die Vorlage sieht vor, dem Bernjurassischen Rat (BJR) neue Kompetenzen im Subventionsbereich zu übertragen und es den kantonalen Direktionen zu ermöglichen, Kompetenzen zu delegieren. Ausserdem soll im Gesetz verankert werden, dass gewisse Organisationseinheiten im französischsprachigen Gebiet angesiedelt bleiben.

Mit der Gesetzesrevision sollen verschiedene Änderungen, die sich im Rahmen der Weiterentwicklung des Sonderstatuts des Berner Juras und der Welschbieler Minderheit ergeben haben, gesetzlich verankert werden. Mehrere Elemente des sogenannten Status-quo-plus-Projekts wurden in den vergangenen Jahren bereits in Verordnungen umgesetzt, so zum Beispiel die Schaffung der Stelle eines Kulturbeauftragten des BJR oder die Erweiterung des Wirkungskreises des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB), die noch ins Gesetz übertragen werden muss.

Neu ist die punktuelle Übertragung von kantonalen Kompetenzen an den BJR bei Geschäften im Zusammenhang mit der Identität des Berner Juras sowie bei interjurassischen, grenzüberschreitenden oder BEJUNE-Dossiers. Der Bernjurassische Rat soll für diese neuen Aufgaben über ein entsprechendes Budget verfügen.

Der BJR soll ausserdem die Befugnis erhalten, die für den Berner Jura bestimmten Lotterieerträge anders den Lotterie-, Sport- und Kulturförderungsfonds zuzuweisen, als dies der Regierungsrat für den deutschsprachigen Kantonsteil tut. Was den RFB angeht, so sollen seine Kompetenzen bei der Zuteilung der Beiträge gemäss eidgenössischem Sprachengesetz im Gesetz verankert werden.

Französischsprachige Arbeitsstellen

Die Vernehmlassungsvorlage sieht die gesetzliche Verankerung verschiedener französischsprachiger Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung vor. Es handelt sich dabei um die Zweigstelle des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (heute in Neuenstadt), das Büro der kantonalen Standortförderung (heute in Biel) und das Büro der kantonalen Denkmalpflege (heute in Tramelan).

Die konsultierten Kreise werden sich auch zu einer Änderung des Wahlmodus für die Mitglieder des BJR zu äussern haben. Ziel ist es, die drei heutigen Wahlkreise Courtelary, Moutier und Neuenstadt durch einen einzigen Wahlkreis abzulösen, welcher der Verwaltungsregion und dem Verwaltungskreis Berner Jura entspricht.

Mit der Gesetzesrevision soll schliesslich die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die für die Subventionierung von interjurassischen, in den Bereichen Entwicklung und Kooperation tätigen Dachorganisationen nötig ist, wie zum Beispiel die «Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD)». Mit der Einführung des elektronischen kantonalen Amtsblatts ab Januar 2020 sind zudem Änderungen technischer Natur nötig.

Mit der Revision des 2004 in Kraft getretenen Sonderstatusgesetz wird der Kanton Bern den 2009 von der Interjurassischen Versammlung als Alternative zu Schaffung eines gemeinsamen Kantonsgebildes gemachten Vorschlag unter dem Namen «Status quo plus» abschliessen. Die Schaffung eines gemeinsamen Kantons hatte die Bevölkerung des Berner Juras 2013 in einer Konsultativabstimmung mit 71,84 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Ziel des als Alternative zu einem gemeinsamen Kantonsgebilde vorgeschlagenen «Status quo plus» ist es, die administrativen und finanziellen Kompetenzen der französischsprachen Bevölkerung im Berner Jura und in Biel auszubauen. Das Projekt zur Umsetzung des «Status quo plus» wurde 2011 gestartet und vom Bernjurassischen Rat sowie vom Rat für französischsprachige Angelegenheiten in Biel inhaltlich und personell unterstützt. Einige der Empfehlungen des Schlussberichts zum «Status quo plus» hat der Kanton bereits ab 2015 über mehrere Anpassungen auf Verordnungsstufe umgesetzt. Mit der Revision des nun in die Vernehmlassung geschickten Sonderstatutsgesetzes erhalten auch die Anpassungen zum Ausbau der Rechte der französischsprachigen Bevölkerung des Kantons Bern eine gesetzliche Verankerung.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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