Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
05. März 2021
Zurück zur Übersicht
Abstimmung vom 28. März 2021
:

Stimmregister von Moutier: Stand der Kontrolle vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen

Die Stimmberechtigten von Moutier werden ab dem 8. März das Abstimmungsmaterial für die Abstimmung vom 28. März 2021 über die künftige Kantonszugehörigkeit ihrer Gemeinde erhalten. Die vom Kanton zusammen mit den Gemeindebehörden durchgeführte Kontrolle des Stimmregisters wird bis zum Abstimmungssonntag und danach bis zum Inkrafttreten des Abstimmungsergebnisses fortgesetzt. Für rund 200 Personen wurden besondere Massnahmen bei der Zustellung des Stimmmaterials getroffen. Von den Stimmberechtigten, deren Überprüfung Ende 2020 noch nicht abgeschlossen war, haben in den vergangenen Wochen 37 ihre Papiere aus Moutier abgezogen. Es verbleiben rund 25 Fälle, bei denen bis zur Abstimmung der politische Wohnsitz rasch geklärt werden muss, sowie ungefähr sechs Fälle, bei denen die betroffenen Personen wahrscheinlich ohne Abmeldung weggezogen sind oder bisher nicht gefunden werden konnten.

Für die Führung der Stimmregister sind die Gemeinden zuständig. Da die Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier auch aus Gründen im Zusammenhang mit dem Stimmregister für ungültig erklärt wurde und angesichts der Wichtigkeit der Abstimmung, führen der Kanton Bern und die kommunalen Behörden seit Februar 2020 eine gezielte Überwachung des Stimmregisters dieser Gemeinde durch. Die Staatskanzlei hat im Juli 2020 einen ersten Bericht vorgelegt, bei dem es vor allem um Personen mit einer Wohnadresse in einer anderen Gemeinde ging und bei denen bestimmt werden musste, ob Moutier noch immer ihr Hauptwohnsitz ist. Der Gemeinderat von Moutier nahm im September 2020 dazu Stellung. Die Staatskanzlei hat die Gemeindebehörden damals auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahl der Neuzuzüger seit der Abstimmung von 2017 und ihrer Annullierung im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen ist. Ein besonderes Augenmerk wurde daher auf die seit Mitte 2018 verzeichneten Neuzuzüger gelegt.

Auf dieser Grundlage wurde die gemeinsame Kontrolle Ende 2020 auf weitere Kategorien von Stimmberechtigten ausgedehnt. Dabei galt es, die Stimmberichtigung in Moutier oder die Gültigkeit der Postadressen bei Neuzuzügern, Personen in Einrichtungen und Heimen, Erwachsenen über 30 Jahre mit Wohnsitz bei ihren Eltern, usw. zu überprüfen. Nebst der Überprüfung des politischen Wohnsitzes ging es auch darum, jene Fälle zu eruieren, für die gemäss Regierungsratsbeschluss über die Massnahmen zur Organisation der Abstimmung eine besondere Zustellung der Abstimmungsunterlagen (z. B. in Spitälern oder in Alters- und Pflegeheimen) organisiert und das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Stimmmaterials durch Dritte möglichst begrenzt werden müssen.

Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass mehrere Stimmberechtigte ihren Lebensmittelpunkt in anderen Gemeinden oder Kantonen haben. Ein Teil der Fälle konnte bereits in den ersten Monaten der Kontrolle geregelt werden. Ende 2020 wurde mit der Kontrolle von rund 830 Personen begonnen, also knapp 20 Prozent der rund 4440 Personen, die für die Abstimmung vom kommenden 28. März stimmberechtigt sind (gegenüber 4527 Personen, die am 18. Juni 2017 stimmberechtigt waren). Von diesen waren acht Personen bereits mehrere Monate zuvor ausgemacht worden, während die anderen zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 angeschrieben wurden. Die gemeinsamen Schreiben der Gemeinde Moutier und des Kantons Bern wurden mit der Vermittlung des Bundesamts für Justiz verschickt. Die angeschriebenen Stimmberechtigten wurden aufgefordert, ihre Postadresse zu bestätigen und schriftlich zu attestieren, dass sie ihren politischen Wohnsitz sowie ihren Lebens- und Interessenmittelpunkt tatsächlich in Moutier haben.

Von den im Dezember 2020 angeschriebenen Personen haben 37 inzwischen ihre Papiere aus Moutier abgezogen. Rund 25 Personen werden noch überprüft, um sich rasch ihres politischen Wohnsitzes zu vergewissern. Die meisten dieser Fälle sollten in den kommenden Tagen geregelt sein. Registereinträge können bis zum 23. März 2021 aus dem Stimmregister gelöscht werden – d.h. bis zum Stichtag für die definitive Schliessung des Stimmregisters fünf Tage vor dem Urnengang. Die Stimmrechtsausweise werden bei der Abgabe im Stimmlokal sowie bei der Auszählung der brieflich eingegangenen Stimmen systematisch kontrolliert.

Besondere Vorkehrungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen

Gemäss dem Regierungsratsbeschluss und den in der Dreiparteienkonferenz geführten Gesprächen können die Abstimmungsunterlagen nach besonderen Regeln an diejenigen Stimmberechtigten abgegeben werden, die in Alters- und Pflegeheimen leben oder verbeiständet sind. Eine solche besondere Abgabe durch das Bundesamt für Justiz oder durch die Heime wurde für rund 200 Personen beschlossen.

Dank dieser gezielten Kontrolle konnten im Übrigen Adressen berichtigt werden, die nicht mehr gültig waren bzw. es konnte überprüft werden, dass die Abstimmungsunterlagen direkt und nicht über Dritte zugestellt werden. Ungefähr sechs Personen haben die Gemeinde verlassen, ohne sich abzumelden, oder bleiben trotz Zustellversuchen zu Hause bis heute unauffindbar. Einige der kontaktierten Stimmberechtigten haben erklärt, dass sie nicht abstimmen wollen oder dass sie nächstens aus Moutier wegziehen werden.

In den rund 570 verbleibenden Fällen haben die Betroffenen schriftlich bestätigt, dass Moutier ihr Hauptwohnsitz sowie ihr Lebens- und Interessenmittelpunkt ist, womit die Kontrolle endete. Die übrigen Stimmregistereinträge, die keiner Kontrollkategorie unterlagen, wurden nicht speziell überprüft.

Nach heutigem Stand werden die Abstimmungsunterlagen an rund 4440 Stimmberechtigte verschickt oder abgegeben. Das Bundesamt für Justiz wird den Versand am Samstag, 6. März, vornehmen, so dass die Unterlagen ab dem 8. März zugestellt werden können.

Seite teilen