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30. November 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Kanton liberalisiert den Vollzug von Feuerungen per 1. August 2025

Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 1. August 2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Der Regierungsrat setzt ab diesem Datum das Lufthygienegesetz und die totalrevidierte Lufthygieneverordnung in Kraft. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden. 

In der Frühlingssession 2023 hat der Grosse Rat die Liberalisierung des Vollzugs von Feuerungsanlagen beschlossen. Die revidierte Verordnung tritt per 1. August 2025 in Kraft. Der Vollzug liegt ab dann beim Kanton. Er übernimmt von den Gemeinden folgende Aufgaben: Datenbewirtschaftung, Beurteilung der Messungen, Verfügung allfälliger Sanierungsmassnahmen und Strafanzeigen bei Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung. Diese Aufgaben werden neu von der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), wahrgenommen.

Inkraftsetzung abgestimmt auf Heizperiode

Der Wechsel des Vollzugs von den Gemeinden zum Kanton erfordert diverse Vorbereitungsarbeiten. Das AUE muss insbesondere die Informatiklösung ausbauen. Auch die Gemeinden benötigen genügend Zeit, um die nötigen Vorkehrungen für die Übergabe des Vollzugs zu treffen. Der Regierungsrat berücksichtigt diese Vorarbeiten: Er stimmt die Inkraftsetzung auf die Heizperiode ab und setzt das neue Lufthygienegesetz und die neue Verordnung deshalb erst im August 2025 in Kraft.

Mehr Freiheiten bei der Messung

Neu müssen Anlagebesitzerinnen und -besitzer die Messung selber veranlassen: Sie können den Zeitpunkt der Messung sowie das Messunternehmen selber bestimmen. Dies gilt für Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis einem Megawatt sowie neu auch für Holzfeuerungen bis zu 70 Kilowatt.

Konzessionierung für Messunternehmen früher in Kraft gesetzt

Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen. Damit sie ab 1. August 2025 für die Durchführung der amtlichen Messungen bereit sind, müssen diese vorgängig durch das Amt für Umwelt und Energie konzessioniert werden. Daher werden die Bestimmungen über die Konzessionierung bereits per 1. April 2025 in Kraft gesetzt.

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