Mit dem kantonalen Richtplan steuert der Regierungsrat die räumliche Entwicklung des Kantons Bern. Alle zwei Jahre wird die Umsetzung der Massnahmen überprüft und allfälliger Handlungsbedarf für die Aktualisierung oder für neue Massnahmen festgestellt. Gestützt auf den aktuellen Controllingbericht schlägt der Regierungsrat zwei neue Massnahmen und Anpassungen an 17 bestehenden Massnahmen vor.
Stromproduktion aus Wind- und Sonnenenergie fördern
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die kantonale Energiestrategie 2006 sehen vor, den Anteil der erneuerbaren Energie und insbesondere der Solarenergie zu erhöhen. Die im Juni auf nationaler Ebene angenommene Gesetzesrevision («Mantelerlass») beauftragt die Kantone, für Solaranlagen von nationalem Interesse geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. Der Regierungsrat definiert deshalb den Auftrag und das Vorgehen, um Gebiete für die Nutzung der Solarenergie auszuweisen. Damit sollen die planerischen Voraussetzungen für den Bau von grossen Solaranlagen vorbereitet werden. Zudem setzt der Regierungsrat fünf Windenergiegebiete definitiv fest, für welche bereits genehmigte regionale Planungen bestehen. Schliesslich möchte der Regierungsrat, dass die Gemeinden die Klimaneutralität berücksichtigen, wenn sie ihre Energieversorgung auf die Ortsplanung abstimmen. Dafür wird den Gemeinden fachliche Unterstützung zugesichert.
Mehr Flexibilität in Strategischen Arbeitszonen
Strategische Arbeitszonen dienen dazu, grössere zusammenhängende Flächen für die Wirtschaft bereitzustellen. Verschiedene kleinere Anpassungen im Richtplan sollen eine Flexibilisierung z.B. bezüglich Grösse und Anzahl Betriebe schaffen und die Chancen für die Realisierung von Projekten verbessern. Um bestehenden Betrieben die Erweiterung ihrer Betriebsfläche zu erleichtern und standortgebundene, störende Betriebe ausserhalb des Einzugsgebiets des öffentlichen Verkehrs (ÖV) nicht zu benachteiligen, sollen zudem die Anforderungen an die Erschliessung durch den ÖV gelockert werden. Grundlage dafür ist die Änderung der Bauverordnung vom 1. März 2024.
Weitere Anpassungen im Richtplan
Verschiedene kleinere Änderungen erfolgen aufgrund fortgeschrittener Planungen für den ÖV, bei den Kantonsstrassen und den Velorouten. Dies betrifft beispielsweise die Planungen rund um den Bahnhof Biel, den Busbahnhof in Lyss oder den ÖV-Knotenpunkt Niederwangen.
Infolge der Revision des regionalen Richtplans Abbau, Deponie und Transport (ADT) der Region Oberaargau sollen diverse Abbau- und Deponiestandorte im kantonalen Richtplan verankert werden.
Neu in den Richtplan aufgenommen wird der Gewässerrichtplan Sense, der für den Unterlauf der Sense von der Mündung des Schwarzwassers bis zur Einmündung in die Saane gilt. Er setzt vom Hochwasserschutz bis zu Ökologie und Naherholung Ziele und Massnahmen fest, welche über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg gültig sind.
Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung: 26. August 2024 bis 25. November 2024
Bis am 25. November 2024 können die Unterlagen unter Kantonaler Richtplan (be.ch) eingesehen und kommentiert werden. Für die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung des kantonalen Richtplans steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Diese ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Mitwirkungseingaben. Gemäss dem Gesetz über die digitale Verwaltung (DGV, BSG 109.1) sind Behörden, Unternehmen und professionelle Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, digital zu verkehren.