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02. Juli 2020
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Stimmregister Moutier
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Dutzende Abklärungen nötig

Die Staatskanzlei des Kantons Bern hat den Gemeindebehörden von Moutier einen Bericht über die Zusammensetzung des Stimmregisters von Moutier zugestellt. Das Dokument listet mehrere Dutzend Fälle auf, für die von der Gemeinde Moutier, die das Stimmregister führt, bis am 31. August 2020 Abklärungen erwartet werden. Das korrekte Führen des Stimmregisters durch die Gemeinde ist zentrale Voraussetzung für das Ausüben des Stimmrechts. Im Fall von Moutier ist eine Überprüfung des Stimmregisters nötig, damit die Abstimmung über dessen Kantonszugehörigkeit unter Einhaltung der demokratischen Regeln und mit dem Vertrauen der Stimmberechtigten wiederholt werden kann.

Mit der Kontrolle des Stimmregisters von Moutier wurde im Februar 2020 begonnen. Die Juradelegation des Regierungsrates hat eine anonymisierte Fassung des Berichts in Bezug auf die ersten fünf Monate der Stimmregister-Überprüfung zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde am 2. Juli 2020 an die Gemeindebehörden von Moutier weitergeleitet. Der Bericht wurde ausserdem an die unter der Ägide des Bundes stehende Dreiparteienkonferenz geschickt.

Die bisher durchgeführte Kontrolle des Stimmregisters betrifft in erster Linie Personen, die eine Aufenthaltsadresse ausserhalb Moutiers haben – dies in einigen Fällen sogar seit mehreren Jahren. Abgesehen von anerkannten Fällen – zum Beispiel Studentinnen und Studenten, die noch bei ihren Eltern leben, oder Personen, die in einem Heim oder in einer Einrichtung wohnen – müssen noch mehrere Dutzend Fälle abgeklärt werden. Von der Gemeinde wird erwartet, dass sie insbesondere die Situation dieser Personen bis am 31. August 2020 überprüft und beantwortet, um bestimmen zu können, wo sich deren politischer Wohnsitz befindet und wo sie somit ihr kommunales Stimmrecht rechtmässig ausüben können. Der Bericht enthält auch einen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Alle Fragen, die bisher im Zusammenhang mit dem politischen Wohnsitz aufgetreten sind, sind im Bericht aufgeführt. Wird ein Fall genannt, heisst dies, dass eine Abklärung nötig ist, und nicht unbedingt, dass eine Unregelmässigkeit vorliegt. Verschiedene Fälle konnten in der Zwischenzeit bereits geklärt werden. Die Frage der richtigen Adressierung des Stimmmaterials (namentlich bei Personen in Heimen bzw. bei verbeiständeten Personen) muss noch im Rahmen der nächsten Dreiparteienkonferenz näher besprochen werden.

Die Juradelegation des Regierungsrates hat ausserdem die Zwischenergebnisse der von der Gemeinde selbst angekündigten Kontrolle seit Ende Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Ein erster Bericht wurde der Staatskanzlei im Mai 2020 zugestellt.

Die Staatskanzlei wird das Stimmregister bis zur Wiederholung der Abstimmung weiterhin kontrollieren. Der Prozess ist erst abgeschlossen, wenn das Abstimmungsergebnis rechtskräftig ist. Das gemeinsame Ziel der Behörden Moutiers und des Kantons ist, ohne Verzögerung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine sichere und einwandfreie Abstimmung durchzuführen.

Der Regierungsrat geht weiterhin davon aus, dass der beste Zeitpunkt für das Durchführen der Abstimmung der 7. Februar 2021 ist. Das heisst, dass neue Einträge im Stimmregister von Moutier drei Monate vor dem Abstimmungsdatum, d. h. am 7. November 2020, abgeschlossen werden, damit die Abstimmung am 7. Februar 2021 stattfinden kann. Wie im Gesetz vorgesehen, wird das Abstimmungsdatum nach Gesprächen mit der Gemeinde Moutier und im Rahmen der Dreiparteienkonferenz formell per Regierungsratsbeschluss festgelegt.

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