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08. Dezember 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:

Kanton Bern kauft Bio Schwand-Liegenschaften nicht zurück

Der Kanton Bern hat darauf verzichtet, das Baurecht und die Liegenschaften der in Konkurs gegangenen Bio Schwand AG in Münsingen zurückzukaufen. Er hat bei der heutigen Versteigerung kein Gebot abgegeben und auch sein Vorkaufsrecht nicht eingelöst. Als Grundeigentümer und Mieter wird der Kanton Bern weiterhin mit dem Schwand verbunden bleiben.

Am 31. Januar 2022 wurde über die Bio Schwand AG in Münsingen der Konkurs eröffnet. Der Kanton Bern ist davon sowohl als Baurechtsgeber als auch als Mieter und Darlehensgeber der Bio Schwand AG betroffen. Heute (Donnerstag, 8. Dezember 2022) fand im Rahmen der Zwangsverwertung die Versteigerung des Baurechts mit den zugehörigen Bauten statt. Ersteigert wurde das Areal für fünf Millionen Franken von der WBS AG mit Sitz in Konolfingen.

Verzicht auf Rückkauf der Gebäude

Der Kanton Bern hat bei der Versteigerung auf einen Rückerwerb verzichtet und sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Aus Sicht des Regierungsrates besteht kein nachweislicher Bedarf für langfristige kantonale Nutzungen auf dem Schwand-Areal. Zudem wird eine nachhaltige Entwicklung des Areals durch den Kanton wegen der geltenden raumplanerischen Rahmenbedingungen stark erschwert, und die Gebäude müssten für die Wiedervermietung und Zwischennutzung instandgesetzt werden. Schliesslich ist die finanzielle Lage des Kantons Bern angespannt. Es besteht kein Spielraum für den Erwerb von Liegenschaften, die nicht unmittelbar und zwingend benötigt werden.

Finanzielle Konsequenzen für den Kanton Bern

Der Kanton Bern hat die Gebäude auf dem Schwand-Areal im Jahr 2012 der Bio Schwand AG zu einem Verkaufspreis von 9,365 Mio. Franken veräussert. Davon sind 6,465 Mio. effektiv geflossen, die restlichen 2,9 Mio. Franken wurden als grundpfandgesicherte Darlehen stehen gelassen.

Weil vorrangige Forderungen abgegolten werden müssen, reicht der Erlös aus der Versteigerung nicht vollständig zur Deckung der beiden Darlehen des Kantons. Die beiden Darlehen in der Staatsrechnung waren bereits auf je 1 Franken wertberichtigt.

Kanton bleibt Eigentümer der Parzelle, Baurechtsgeber und Mieter

Als Eigentümer und Baurechtsgeber der Stammparzelle Münsingen Schwand und als Mieter bleibt der Kanton Bern weiterhin eng mit dem Schwand verbunden. Derzeit mietet der Kanton Räumlichkeiten für das Amt für Landwirtschaft und Natur und für das Amt für Wald und Naturgefahren. Zudem nutzt das Inforama auf dem Areal Räume für seine «Bio-Schule». Insgesamt sind rund 70 Mitarbeitende des Kantons Bern auf dem Schwand tätig.

Die neue Besitzerin, die WBS AG, übernimmt den bestehenden Baurechtsvertrag inklusive der abgeschlossenen Mietverträge und zahlt dem Kanton Bern den Baurechtszins. Der Regierungsrat freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Besitzerin. Er sichert dieser zu, sich auch weiterhin für eine nachhaltige Nutzung des Schwand-Areals zu engagieren. 

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