Das geltende Strassengesetz stammt aus dem Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt waren Mountainbike-Routen noch kaum ein Thema und wurden deshalb weder im Gesetz noch im kantonalen Sachplan Veloverkehr berücksichtigt. Die zunehmende Bedeutung des Mountainbikings als Freizeitsport macht heute eine Regelung auf Kantonsebene nötig.
Im Rahmen der aktuellen Revision sollen deshalb die Mountainbike-Routen den übrigen Velo-Freizeitrouten gleichgestellt werden. Wichtige Routen werden in den kantonalen Sachplan des Velowegnetzes aufgenommen. Die Routen zu bauen und zu unterhalten, bleibt Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton übernimmt 40 Prozent der Investitionskosten und signalisiert die wichtigen Routen.
Weitere Anliegen der Revision
Weiter will der Kanton im Rahmen dieser Revision die Übernahmen von Kantonsstrassen durch die Gemeinden und umgekehrt vereinfachen. Dies weil sich die Bedeutung öffentlicher Strassen für den Verkehr im Laufe der Zeit ändern kann. Zudem will er die Gemeinden bei der Planung ihres Wanderweg- und Veloroutennetzes fachlich stärker unterstützen. In Sonderfällen soll er Beiträge an den Unterhalt gewähren können. Schliesslich sollen die Regionen Kantonsbeiträge an die Planung ihrer regionaler Mountainbike-Routen erhalten.
Die Gesetzesanpassung ist kostenneutral. Die Mehrkosten von knapp einer Million Franken pro Jahr werden durch den Wegfall von Doppelsubventionen kompensiert.
Die Revision des Strassengesetzes befindet sich bis 31. August in der Vernehmlassung.
Mediendokumentation
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