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25. April 2025
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Steuergesetzrevision 2027: Breite Zustimmung zur Steuersenkung für tiefe bis mittlere Einkommen

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung für tiefe bis mittlere Einkommen senken. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen.

Zur Steuergesetzrevision 2027 wurde vom 20. September bis zum 20. Dezember 2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen eingetroffen, insbesondere zur geplanten Umsetzung der kantonalen «Steuerstrategie ab 2023».

Breite Zustimmung zur Anpassung der Progression

Der Regierungsrat sieht vor, die verhältnismässig starke bernische Progression bei tiefen bis mittleren Einkommen zu glätten. Mit gezielten Massnahmen bei den Einkommenssteuertarifen und der Erhöhung eines Sozialabzuges (Abzug für bescheidene Einkommen) sollen mit der Steuergesetzrevision 2027 spürbare Entlastungen für die tiefen bis mittleren Einkommen von teilweise zwanzig Prozent und mehr erreicht werden. 

Diese Einkommensklassen sind im Kanton Bern im interkantonalen Vergleich übermässig stark belastet. Die vorgesehene Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen. Gegenstimmen wurden vor allem wegen den resultierenden Mindereinnahmen geäussert, welche auch von den Gemeinden mitgetragen werden müssen. 

Regierungsrat verfolgt weniger weitgehende Variante weiter

Der Regierungsrat hatte in der Vernehmlassung zwei Varianten präsentiert, eine «Variante 130» mit steuerlichen Entlastungen von voraussichtlich rund 130 Millionen Franken beim Kanton (inkl. Gemeinden rund CHF 200 Mio.) und eine weitergehende «Variante 190» (inkl. Gemeinden rund CHF 300 Mio.). Er beantragt aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Weiterverfolgung der «Variante 130», welche finanzpolitisch tragbar ist und dennoch zu dringend notwendigen Entlastungen für viele Steuerpflichtige führt. Zudem wird die Steuergesetzrevision gestaffelt umgesetzt. Auf das Jahr 2027 folgt eine erste Entlastung im Umfang von rund 40 Millionen Franken (Kantonssteuer), auf das Jahr 2028 dann eine weitere Senkung um rund 94 Millionen Franken. 

Übrige Massnahmen ebenfalls gutgeheissen

Ebenfalls zur Umsetzung der bernischen Steuerstrategie wird eine «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abgeschafft, indem die heutige Freigrenze von 100'000 Franken bei verheirateten Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft verdoppelt wird. Damit die Revision nicht zu Steuererhöhungen für gemeinsam veranlagte Personen mit höheren Vermögen führt, wird der bisherige Sozialabzug von 18'000 Franken für Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft beibehalten. Zudem wird aus Gründen der Gleichbehandlung ein analoger, hälftiger Sozialabzug von 9'000 Franken für Alleinstehende ergänzt. 

Schliesslich stiess auch die vorgesehene Anpassung des sogenannten «Ausgleichs der kalten Progression» an das System bei der direkten Bundessteuer auf ein positives Echo. Damit kann die Anpassung an die Teuerung bei den Steuertarifen und Abzügen jährlich durch den Regierungsrat vorgenommen werden, ohne dass zuerst der Grosse Rat darüber befinden muss.

Behandlung in der Herbstsession 2025

Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll im Parlament in der Herbstsession 2025 in erster Lesung behandelt werden. Die zweite Lesung ist für die Frühlingssession 2026 vorgesehen. 

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