Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung in der Form einer Anhörung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Gegenüber der Referendumsvorlage 2019 (siehe Infobox) wurde die Revision vereinfacht. Viele Detailbestimmungen in der Energieverordnung werden dadurch unnötig. Auf ein Verbot von Ölheizungen wird verzichtet.
Ein Hauptanliegen der Revision ist die Einführung der noch nicht umgesetzten Basismodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Die MuKEn sind energetische Bauvorschriften, die von allen Kantonen mitgetragen werden. Sie sind auf die neue Energiestrategie 2050 des Bundes abgestimmt.
Weitere Änderungen gegenüber der Referendumsvorlage 2019:
- Gewichtete Gesamtenergieeffizienz für Neubauten: Die Anforderungen an die Eigenstrom-Produktion sind offener formuliert. Eine eigene Wärmeproduktion aus erneuerbarer Energie oder eine höhere Energieeffizienz der Gebäudehülle wird der Eigenstromproduktion gleichgestellt.
- Beim Ersatz von fossilen Wärmeerzeugern sollen Gebäude, die weniger als 20 Jahre alt sind, befreit werden. Die Bauherrschaft ist frei bei der Wahl der Sanierungsvarianten, solange das Ziel der Gesamtenergieeffizienz erreicht wird.
- Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen sollen energieeffizienter betrieben werden.
- Für Gemeindebauten sollen die gleichen MINERGIE-Standards angewendet werden wie für kantonale Bauten.
- Bei neuen Parkplätzen soll eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeplant werden.
Versorgungssicherheit und lokale Investitionen
Mit den Massnahmen im revidierten Energiegesetz wird Energie gespart, der CO2-Ausstoss verringert und die Nutzung erneuerbarer Energien erhöht. Die Massnahmen sind finanziell tragbar und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Mit einem geringeren Einsatz ausländischer Energieträger wie Erdöl und Erdgas verbessert sich zudem die Versorgungssicherheit im Kanton Bern; gleichzeitig werden Investitionen in das lokale Gewerbe gefördert.
Zu den Vernehmlassungsunterlagen
Kantonales Energiegesetz
Der Kanton Bern hat 2011 mit dem kantonalen Energiegesetz mit den Schwerpunkten Wärmedämmung und erneuerbare Energie zukunftsweisendes Energierecht geschaffen. Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und das Klimaziel 2050 des Bundesrates zu erreichen, sind nun in einzelnen Teilen Anpassungen nötig.
Die erste Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes lehnten die Stimmberechtigen am 10. Februar 2019 knapp ab. Gemäss einer VOX-Nachanalyse war das Nein zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes kein Nein zur Energiepolitik des Kantons. Rund 70 Prozent der Stimmberechtigten wünschten in der Nachbefragung eine neue Vorlage.