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25. Oktober 2021
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Medienmitteilung ; Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
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Viererfeld-Landverkauf in Bern: Preisfindung ist nicht in allen Belangen nachvollziehbar

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hegt Zweifel, ob der Kanton der Stadt Bern ein Grundstück auf dem Viererfeld zum Marktwert verkauft hat, so wie es das Gesetz vorschreibt. Eine abschliessende Beurteilung wird dadurch erschwert, dass beim bezahlten Preis von 51,1 Millionen Franken verschiedene Abzüge einberechnet worden sind, die sich im Nachhinein nur schwer nachvollziehen lassen. Die Kommission hat über ihre Abklärungen einen Bericht verfasst und verabschiedet. Behandelt wird er in der Wintersession des Grossen Rates.

Bei der Transaktion Viererfeld geht es um den Verkauf eines 84 482 Quadratmeter grossen Grundstücks sowie um die Abgabe eines 78 210 Quadratmeter grossen Grundstücks im Baurecht des Kantons an die Stadt Bern. Der Kanton erhielt für das verkaufte Grundstück, auf dem die Stadt Bern eine Wohnüberbauung realisieren will, 51,1 Millionen Franken. Das zweite Grundstück, das während der ganzen Baurechtsdauer von 40 Jahren als Grünfläche erhalten bleiben muss, gab der Kanton unentgeltlich ab. Der entsprechende Baurechts- und Verkaufsvertrag ist 2018 mit der Zonenplanänderung rechtskräftig geworden.

Gutachten sieht deutlich höheren Marktwert

Aufgrund einer Analyse von zahlreichen Dokumenten und Befragungen ist für die GPK fraglich, ob der Kanton das Grundstück Viererfeld zu einem marktkonformen Preis verkauft hat, wie dies die gesetzlichen Vorgaben verlangen würden. Denn als Bestandteil des Finanzvermögens wären die zwei Parzellen zu Verkehrswerten zu bewerten und entsprechend auch zu veräussern gewesen (vgl. Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen, Art. 16 Abs. 1). Eine von der Finanzkontrolle (FK) in Auftrag gegebene Berechnung des potenziellen Landwerts legt nahe, dass der Marktwert des verkauften Grundstücks um ein Vielfaches höher gewesen wäre, als der Preis, den der Kanton letztlich erzielt hat. Vor Abzug der Mehrwertabschöpfung hätte die verkaufte Viererfeld-Parzelle gemäss dieser Berechnung einen Wert im Bereich eines dreistelligen Millionen-Betrags gehabt. Es ist klar, dass dieser Wert nicht mit dem potenziellen Verkaufspreis gleichgesetzt werden darf, weil ein potenzieller Investor gewisse Kosten abziehen würde, die er selber tragen muss. Für die GPK ist es jedoch offensichtlich, dass sich der erzielte Verkaufspreis in einem Bereich bewegt, der weit von den Berechnungen der FK entfernt ist.

Fehlende Transparenz

Ein Indiz, dass das Grundstück wohl nicht zum Marktpreis verkauft wurde, ist der Umstand, dass schon sehr früh klar war, dass die Stadt Bern einen hohen Anteil an sozialem Wohnungsbau realisieren will. Mit dem gewährten Preis hat der Kanton indirekt den gemeinnützigen Wohnungsbau mitsubventioniert. Ein zweiter Hinweis dafür ist, dass der Kanton den vereinbarten Preis damit rechtfertigt, dass es sich dabei um einen «Netto»-Preis handle, bei dem bereits eine Reihe von Gegenleistungen eingerechnet sei. Bei diesen Gegenleistungen handelt es sich beispielsweise um die Mehrwertabschöpfung, die ein Grundstückbesitzer einer Gemeinde abgeben muss, wenn sich sein Grundstück durch eine Planungsmassnahme im Wert steigert. Auf das Erstellen eines Verkehrswertgutachtens hat der Kanton ausgerechnet bei diesem Geschäft verzichtet. Nach Einschätzung der GPK ist die Transparenz der ganzen Transaktion ungenügend. Das beginnt damit, dass im Regierungsratsbeschluss zum Verkaufsentscheid ausser der Verkaufssumme und der Höhe der Mehrwertabschöpfung in Prozent keine weiteren Zahlen enthalten sind. Als die Finanzkontrolle 2019 die Transaktion vertiefter überprüfen wollte, verfügte die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) zunächst über keine weiteren Unterlagen als den Regierungsratsbeschluss sowie den Verkaufsrechts- und Baurechtsvertrag. Die BVD musste ein externes Unternehmen beauftragen, um alle Unterlagen zusammenzutragen und die Nachvollziehbarkeit und Rechtmässigkeit der Transaktion zu überprüfen.

Die Kommission hat ihren Bericht zur Behandlung in der Wintersession 2021 verabschiedet.

Mediendokumentation

  • Bericht: Die Liegenschaftstransaktion «Viererfeld» - Ergebnisse der Abklärungen durch die Geschäftsprüfungskommission
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