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05. Dezember 2012
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Arbeitskonflikt an den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD)
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Professor Werner Strik wird nicht entlassen

Der Regierungsrat ist zum Schluss gelangt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung von Prof. Werner Strik vorliegen. Zwar sind gewisse Leistungen und das Führungsverhalten in einigen Punkten ungenügend. Anlass zur Beanstandung geben jedoch lediglich Unterlassungen, die nicht das erforderliche Gewicht haben, um als triftige Kündigungsgründe im Sinne der Personalgesetzgebung zu gelten. Der Regierungsrat stützt seinen Entscheid, den Antrag auf Entlassung abzulehnen, auf den Untersuchungsbericht eines externen Experten, der im Auftrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) den Sachverhalt abgeklärt hat. Um die als Folge des Arbeitskonflikts in den UPD entstandene Situation zu beruhigen und den bestmöglichen Betrieb des psychiatrischen Universitätsspitals sicherzustellen, wird Regierungsrat Philippe Perrenoud die Geschäftsleitung der UPD eng begleiten. Eine von ihm und Erziehungsdirektor Bernhard Pulver initiierte Taskforce wird ab Januar die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Lehre und Forschung einerseits und der Patientenversorgung andererseits in den UPD analysieren und Lösungen erarbeiten.

Am 22. Februar 2012 haben die UPD bei der Universitätsleitung die Entlassung von Prof. Dr.  Werner Strik, Direktor Erwachsenen-Psychiatrie, sowie dessen sofortige Freistellung beantragt. Mit Beschluss vom 5. Juni 2012 hat die Universitätsleitung festgestellt, sie erachte die Voraussetzungen für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses als nicht erfüllt. Sie hat deshalb die Angelegenheit dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet. Am 27. Juni 2012 hat der Regierungsrat Professor Strik im Interesse der Deeskalation und zur Beruhigung der Situation von seinen Aufgaben als Klinikdirektor vorläufig freigestellt.

Regierungsrat als Beschwerdeinstanz

Besteht zwischen Universität und UPD keine Einigkeit über die Frage, ob ein Professor mit Dienstleistungsauftrag an den UPD entlassen werden soll, so hat der Regierungsrat im Rahmen eines gesetzlich geregelten, förmlichen Verfahrens über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden. Der Regierungsrat ist in diesem Verfahren nicht als politische Behörde, sondern als Organ der Rechtsanwendung tätig. .

Überwiegender Teil der Vorwürfe reicht nicht für Entlassung

Der Regierungsrat hat die Instruktion des Verfahrens der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) übertragen. Diese hat  Rechtsanwalt Dr. iur. Res Nyffenegger, Bern, mit der Abklärung des Sachverhalts und der Vorbereitung der Entscheidgrundlagen beauftragt. Rechtsanwalt Nyffenegger hat alle wesentlichen Akten eingeholt und sowohl Prof. Werner Strik als auch Regula Mader als Vorsitzende der Geschäftsleitung der UPD befragt. Sein Bericht kommt – wie bereits der Entscheid der Universitätsleitung vom 5. Juni 2012 – zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Vorwürfe der UPD an Prof. Strik für eine Entlassung nicht ausreicht.

Nicht belegt sind diverse angebliche Unterlassungen von Prof. Strik wie etwa das Umsetzen von Massnahmen gegen die hohe Belegung der UPD, das Umsetzen des Weiterbildungsprogramms, das Erarbeiten eines Handbuches für die Forensikstation oder die Einführung der Leistungserfassung. Als teilweise berechtigt erwiesen haben sich dagegen einzelne Vorwürfe von geringem Gewicht, etwa betreffend die Verfassung eines Tutorialkonzepts, die ungenügende Information der Vorsitzenden der Geschäftsleitung über nicht eingehaltene Termine oder die Führung in einer Prof. Strik unterstellten Einheit.

Frühere Vorkommnisse nicht Teil der Untersuchung

Nicht Gegenstand der Untersuchungen waren die Leistungen und das Verhalten von Prof. Strik in früheren Zeiten. Es wäre nicht zulässig, zum heutigen Zeitpunkt eine Kündigung auszusprechen, die sich ausschliesslich oder zum überwiegenden Teil auf Vorkommnisse stützt, welche in der Vergangenheit liegen, bereits damals bekannt waren und seinerzeit nicht zu einer Entlassung geführt haben. Ein solches Verhalten wäre mit dem Gebot des Handelns nach Treu und Glauben nicht zu vereinbaren.

Der Regierungsrat ist zur Auffassung gelangt, dass die umfassenden Sachverhaltsfeststellungen des Experten ebenso wie die daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen  zutreffend sind. Er hat daher entschieden, den Antrag der UPD auf Entlassung von Prof. Strik abzuweisen.

Mit dem Entscheid vom 5. Dezember 2012 ist auch die als vorsorgliche Massnahme angeordnete Freistellung im Amt aufgehoben. Prof. Strik wird daher den UPD ab sofort wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Wie weiter mit den UPD nach dem Entscheid des Regierungsrats?

Nach dem Entscheid des Regierungsrats zur Beilegung des Arbeitskonflikts an den UPD gilt es, die Situation innerhalb der UPD zu beruhigen und den bestmöglichen Betrieb sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, die Geschäftsleitung der UPD eng begleiten. Um die unterschiedlichen strukturelle Fragen zu lösen und die Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Lehre und Forschung einerseits und der Patientenversorgung längerfristig zu lösen, haben Regierungsrats Philippe Perrenoud und Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor, eine Taskforce initiiert, die im Januar 2013 die Arbeit aufnimmt. Über das Vorgehen in dieser Frage wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die direkt Beteiligten, aber auch das Personal der UPD in der Zeit der umfangreichen juristischen Abklärungen rund um den Arbeitskonflikt einer grossen Belastung ausgesetzt waren. Er dankt allen, die dazu beigetragen haben, in der schwierigen Situation den Betrieb der UPD als eines der schweizweit führenden psychiatrischen Universitätsspitäler sicherzustellen.

Mediendokumentation

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