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28. Juli 2023
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Medienmitteilung der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates
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Kommission verlangt gezielte Verbesserungen im Asyl- und Flüchtlingswesen

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) empfiehlt dem Grossen Rat, die Kostenstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich zu genehmigen. Gleichzeitig beantragt sie aber, räumliche Minimalanforderungen für Kollektivunterkünfte einzuführen und die Sprachförderung zu verbessern.

Die Kostenstrategie im Asyl- und Flüchtlingswesen beziffert die Beträge für die Jahre 2024 bis 2027, welche die Bundespauschalen nicht zu decken vermögen. Im fertig abgerechneten Jahr 2021 betrug der Fehlbetrag rund 21 Millionen Franken. Diesen haben Kanton und Gemeinden je hälftig getragen. Für die nächsten vier Jahre rechnet der Regierungsrat mit jährlichen Kosten zwischen knapp 36 und 103 Millionen Franken. Die grosse Spannbreite dieser Schätzung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass unklar ist, wie sich der Status S von Schutzsuchenden aus der Ukraine auf die künftigen Bundespauschalen auswirken wird.

Reservezimmer, Rückzugsmöglichkeiten und Aussenräume für Kinder

Die GSoK anerkennt die schwierige Lage, in der sich der Kanton derzeit befindet. Ausreichend grosse Kollektivunterkünfte zu finden, in denen Asylsuchende angemessen und wirtschaftlich untergebracht und betreut werden können, ist zu einer grossen Herausforderung geworden. Dennoch ist aus Sicht der Kommission darauf zu achten, dass gewisse räumliche Mindeststandards für Kollektivunterkünfte möglichst eingehalten werden. Dies hält die Kommission in einer Planungserklärung fest. So soll es etwa Reservezimmer bei Krankheit und Rückzugsmöglichkeiten zum Lernen geben sowie Spielzimmer und Aussenräume für Kinder.

Bessere Sprachförderung für raschere Integration

Mit einer weiteren Planungserklärung fordert die Kommission, die Sprachziele zu flexibilisieren, so dass beispielsweise auf Analphabetinnen und Analphabeten Rücksicht genommen werden kann. Ausserdem sollen Asylsuchende künftig noch vor dem Asylentscheid professionelle Sprachförderung erhalten, damit sie sich rascher integrieren können. Eine Minderheit der Kommission möchte darüber hinaus eine psychosoziale Beratung in Kollektivunterkünften einführen und mehr Mittel für die soziale Integration einsetzen.

Kredit für ärztliche Weiterbildung bei ambulanten Leistungserbringern

Ebenfalls vorberaten hat die GSoK einen Kredit für die ärztliche Weiterbildung. Heute werden ambulante Leistungserbringerinnen und -erbringer, wie etwa Hausarztpraxen, im Gegensatz zu Spitälern für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nicht entschädigt. Das soll sich ändern. Neu sollen die ambulanten Leistungserbringer mit einer jährlichen Pauschale von 15 000 Franken entschädigt werden. Hierfür werden für die Jahre 2024 bis 2027 rund vier Millionen Franken benötigt. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, den Kredit anzunehmen.

Der Grosse Rat behandelt die Geschäfte in der kommenden Herbstsession.

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