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14. Januar 2021
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Ruth Sager Schär neu im Grossen Rat I Peter Bohnenblust neu im Grossen Rat I Wahlanordnung für Gesamterneuerungswahlen der Regierungsstatthalterinnen und -statthalter I Vernehmlassung zur Einführungsverordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen I Aufhebung der ARA Boltigen und Anschluss an die ARA Thunersee I Programmvereinbarung 2021-2024 mit dem Bund zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton

Ruth Sager Schär neu im Grossen Rat

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ruth Sager Schär (SP, Herzogenbuchsee) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie ersetzt Marianne Burkhard (SP, Roggwil), die per 31. Dezember 2020 ihren Rücktritt erklärt hat.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Peter Bohnenblust neu im Grossen Rat

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Peter Bohnenblust (FDP, Biel/Bienne) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Er ersetzt Peter Moser (FDP, Biel/Bienne), der per 28. Februar 2021 seinen Rücktritt erklärt hat.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Wahlanordnung für Gesamterneuerungswahlen der Regierungsstatthalterinnen und -statthalter

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Wahlanordnung für die Gesamterneuerungswahlen der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für die Amtsperiode 2022–2025 genehmigt. Die Wahlen finden am Sonntag, 13. Juni 2021 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 29. August 2021 durchgeführt. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, 12. April 2021 bis 12 Uhr im Original bei der Staatskanzlei eintreffen. Die Formulare sowie weitere Informationen sind elektronisch verfügbar: www.be.ch/wahlen2021

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Vernehmlassung zur Einführungsverordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Die Einführungsverordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EV IVöB) geht bis am 13. April 2021 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die entsprechende Zustimmung erteilt.

Die EV IVöB enthält die Ausführungsbestimmungen zum total revidierten und national harmonisierten öffentlichen Beschaffungsrecht, das im Kanton Bern mit dem Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG) eingeführt werden soll. Die EV IVöB sieht Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption vor und regelt Einzelheiten des Beschaffungsverfahrens ebenso wie die Ausbildung von Personen, die regelmässig Ausschreibungen durchführen. Die Bestimmungen über die Sprache des Verfahrens und des Angebots entsprechen grundsätzlich dem heutigen Recht. Beschaffungen der Kantonsverwaltung sollen zudem neu die Nachhaltigkeit der beschafften Leistungen berücksichtigen müssen.

Der Grosse Rat wird das IVöBG voraussichtlich in der Frühlingssession 2021 beraten. Nähere Informationen zum neuen öffentlichen Beschaffungsrechts sind im Internet unter www.be.ch/beschaffungen zu finden.

Federführung: Finanzdirektion (FIN)

Aufhebung der ARA Boltigen und Anschluss an die ARA Thunersee

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Beitrag von rund 1,66 Mio. Franken für die Arbeiten rund um die Aufhebung der ARA Boltigen und den Anschluss an die ARA Thunersee genehmigt. Die bisherige ARA Boltigen wurde vor über 40 Jahren erstellt und müsste umfassend saniert werden. Mit der Aufhebung der ARA Boltigen und dem Anschluss an die ARA Thunersee in Uetendorf wird die wirtschaftlichere Variante umgesetzt. Insgesamt wird so eine deutlich bessere Reinigung der Abwässer und damit ein besserer Gewässerschutz ermöglicht. Mit dem Beitrag wird die Erstellung der Kanalisationsleitung von Boltigen bis Oberwil sowie der Umbau der ARA Boltigen in ein Pumpwerk unterstützt.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Programmvereinbarung 2021-2024 mit dem Bund zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton

Der Regierungsrat hat die Programmvereinbarung 2021-2024 mit dem Bund zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern genehmigt. Bei den vorgesehenen Bundeshilfen an mehrsprachige Kantone handelt es sich um ein einfaches und pragmatisches System ohne übermässigen administrativen Aufwand. Mit den Beiträgen konnte seit der Einführung des Systems im Jahr 2011 eine Vielzahl von Projekten unterstützt werden. Im Kanton Bern sind dies etwa 20-30 Projekte pro Jahr in verschiedenen Bereichen wie Kultur und Schulen, bis hin zu Spitälern. In der Vernehmlassung hat der Kanton Bern eine Erhöhung der Beiträge an die mehrsprachigen Kantone gefordert. Diese wurden 2017 aufgrund von Sparmassnahmen des Bundes reduziert. Der Bundesrat ist dieser Forderung nicht gefolgt. Die mehrsprachigen Kantone werden weiterhin Beiträge im Umfang von 250'000 Franken pro Jahr erhalten, statt 300'000 bis 450'000 Franken wie in den Anfangsjahren. Seit 2020 ergänzt der Kanton Bern die Bundesbeiträge zur Förderung der Zweisprachigkeit mit eigenen finanziellen Mitteln. Das kantonale Budget dafür beträgt ab 2022 jährlich 300'000 Franken. 

Federführung: Staatskanzlei (STA)
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