Der Kanton hat von Bundesrechts wegen die Hoheit über das sogenannte herrenlose Land (z. B. Felsen und Schutthalden, Firne und Gletscher). Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone zu einer flächendeckenden amtlichen Vermessung. Damit der Kanton Bern dieser Pflicht nachkommen kann, muss eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme des herrenlosen Landes in das Grundbuch geschaffen werden. Dafür will der Regierungsrat das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) anpassen. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass herrenloses Land im Eigentum des Kantons steht, soweit daran kein Privateigentum nachgewiesen ist. Auch nach dem Eintrag ins Grundbuch steht herrenloses Land der Allgemeinheit zum Gebrauch offen und die Rechte und Pflichten des Kantons ändern sich nicht. Die Änderung des EG ZGB enthält weitere kleinere Anpassungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Dezember 2021.
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