Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt grundsätzlich eine Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Auch in der normalen Lage sollten gewisse rechtliche Grundlagen vorsichtigerweise aufrechterhalten werden. Die vorgeschlagene Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 geht dem Regierungsrat allerdings zu weit. In seiner Konsultationsantwort an den Bund betreffend die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes stimmt er vorerst einer Verlängerung bis zum Sommer 2023 zu. Die Erfahrungen aus dem Herbst/Winter 2022/2023 sind zu nutzen, bevor über eine weitergehende Verlängerung entschieden wird.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Regelung und der Testkostenübernahme durch die Kantone ab Januar 2023. Aktuell und bis auf Weiteres hat eine breite Testung der Bevölkerung keine grosse Bedeutung mehr. Deshalb sollte in die ordentlichen Strukturen zurückgekehrt werden. Eine Kostenübernahme durch die Kantone lehnt der Regierungsrat ab. Müssten aufgrund der epidemiologischen Lage wieder viele Tests durchgeführt werden, sollte diese auch der Bund finanzieren. Die Verlängerung der Bestimmungen zur SwissCovid-App lehnt der Regierungsrat ebenfalls ab. Der Nutzen dieser App war während der ganzen Pandemie sehr bescheiden und die damit gemachten Erfahrungen überzeugen nicht. Dies insbesondere auch, weil die Datenschutzaspekte zu hoch gewichtet wurden. Die App sollte definitiv eingestellt werden.