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11. März 2022
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Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz
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Die Realisierung des Transitplatzes Wileroltigen verläuft nach Plan

Die Auswertung der Eingaben aus der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung zeigt ein positives Bild: Das Projekt Transitplatz Wileroltigen wird grundsätzlich gut aufgenommen. Den meisten der Anliegen der Mitwirkenden wird Rechnung getragen. Damit ist die Realisierung des Transitplatzes auf gutem Kurs.

Vom 26. November 2021 bis am 7. Januar 2022 fand die öffentliche Mitwirkung zur Kantonalen Überbauungsordnung betreffend den Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen statt. Am 9. Dezember 2021 fand zudem ein gut besuchter, öffentlicher Informationsanlass in Biberen statt, an welchem der Kanton die interessierte Bevölkerung über die Planung und das Vorhaben informierte, Fragen beantwortete und Anliegen entgegennahm. Von kantonaler Seite standen unter anderem Regierungsrätin Evi Allemann, Vertretungen des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, der Kantonspolizei Bern und des Amts für Gemeinden und Raumordnung Red und Antwort. Ein Vertreter der Kantonspolizei Fribourg berichtete über die positiven Erfahrungen mit dem Transitplatz La Joux-des-Ponts.

Konstruktive Mitwirkungseingaben

Im Rahmen der Mitwirkung trafen insgesamt acht Eingaben ein, unter anderem von Seiten der Standortgemeinde und den Nachbargemeinden, aus der Nachbarschaft sowie von Interessenvertretungen. Die Mitwirkenden nahmen die Planung grossmehrheitlich wohlwollend zur Kenntnis. Ihre Anliegen betrafen namentlich Fragen der Nutzungsdauer, der Art und Weise der Einfriedung sowie den Umgang mit Schmutzwasser. Die Direktion für Inneres und Justiz hat die Eingaben geprüft und wird den meisten Anliegen Rechnung tragen. 

Planungsunterlagen werden angepasst

So werden aufgrund der Eingaben die Planungsunterlagen in bestimmten Punkten angepasst. Neu wird die Nutzungsdauer nicht mehr auf einen Monat beschränkt. Dies gibt dem Kanton mehr Flexibilität im Umgang mit Fahrenden. Bis der effektive Sichtschutz mittels Bepflanzung sichergestellt ist, wird eine temporäre Lösung getroffen. Auf die vorgeschlagene Errichtung eines Erdwalls um den Platz wird insbesondere aus räumlichen Gründen verzichtet. Das Schmutzwasser soll neu nicht nur im Bereich der Sanitäranlagen und bei der Arbeitsfläche entsorgt werden können, sondern auch im Bereich der Stellplätze. Es ist konkret vorgesehen, dass die Wasserbezugsstellen mit Schmutzwassereinläufen ergänzt werden.

Weitere Anliegen betrafen den Betrieb des Platzes, der allerdings nicht Gegenstand der Mitwirkung war. Das zuständige Regierungsstatthalteramt wird sie im Rahmen der Erarbeitung des Betriebskonzepts prüfen.

Weiteres Vorgehen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung wird die Planungsunterlagen anpassen und das Baugesuch fertigstellen. Beides wird anschliessend durch die zuständigen Fachstellen und Behörden (zum Beispiel Tiefbauamt, Amt für Wasser und Abfall, Bundesamt für Strassen) geprüft. Die öffentliche Auflage ist für Ende 2022 vorgesehen. Danach erfolgt der Beschluss über die Kantonale Überbauungsordnung, gleichzeitig wird auch die Baubewilligung erteilt. Gemäss Planung ist die Inbetriebnahme des Platzes für 2024 vorgesehen.

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