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10. November 2021
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Medienmitteilung ; Bau- und Verkehrsdirektion
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Sofortmassnahmen zur Stauverminderung am rechten Thunerseeufer werden umgesetzt

Nach intensiven Diskussionen empfehlen die Delegierten des Runden Tischs zum Thuner Innenstadtverkehr einstimmig, zunächst Sofortmassnahmen zur Stauverminderung am rechten Seeufer umzusetzen und deren Wirkung zu messen. Ein Verkehrsversuch zur Aufhebung des Einbahnregimes kommt erst in Frage, wenn die Sofortmassnahmen eine ungenügende Wirkung zeigen sollten.

Die Delegierten des Runden Tischs sind sich einig, dass die Sofortmassnahmen am rechten Seeufer Priorität haben. Das Hauptproblem sind die unberechenbaren Reisezeiten und die Staus am späteren Nachmittag. Die Sofortmassnahmen können relativ rasch eingeleitet werden, gehen nicht zu Lasten anderer Quartiere, des öffentlichen Verkehrs oder des Langsamverkehrs. Ihre Wirkung ist einfach überprüfbar. Anders bei der Aufhebung des Einbahnverkehrs: Hier wäre mit einer Verkehrszunahme in der Innenstadt, vermehrten Problemen am für den Busverkehr zentralen Maulbeerplatz und mit Nachteilen für den Fuss- und Veloverkehr zu rechnen. Entsprechend herausfordernd wäre es, Erfolgskriterien für einen Verkehrsversuch zur Aufhebung des Einbahnregimes festzulegen.

Sofortmassnahmen

Die durch die Delegierten des Runden Tischs einstimmig verabschiedeten Sofortmassnahmen werden täglich im Zeitfenster von 15 bis 18 Uhr betrieben. An den Kreiseln Lauitor und Schlossberg sorgt der Verkehrsdienst dafür, dass der Verkehr vom rechten Seeufer ausreichend abfliessen kann. Die Bushaltestellen stadteinwärts werden mit Ampeln bestückt, die den Verkehr hinter dem Bus kurzzeitig zurückhalten. Die Busse können so ihren Platz in der Kolonne halten und fahren weniger Zeitverluste ein. Die wartenden Fahrzeuge schliessen rasch wieder auf und verlieren in diesen drei staukritischen Stunden kaum Zeit. Ungefähr ab dem Bellevue in Hilterfingen bis zum Lauitor wird die Fahrgeschwindigkeit zwischen 15 und 18 Uhr mit Drehtafeln auf 30 km/h beschränkt. Dadurch reduziert sich wie auf der Autobahn der «Handorgeleffekt» und damit die Bildung von Stau. Um am Wochenende Ausweichverkehr von der A8 zu vermeiden, kommen Signalisationstafeln auf der Autobahn und eine Stauanzeige in Interlaken Neuhaus zum Einsatz, ergänzt mit Massnahmen der Gemeinden zum Schutz der Wohnquartiere. Da die einzelnen Sofortmassnahmen unterschiedlich viel Zeit zur Vorbereitung brauchen, werden sie gestaffelt, aber so rasch wie möglich in Betrieb genommen. Die Kosten betragen rund 400'000 Franken und werden durch den Kanton finanziert.

Erfolgskontrolle

Der Verkehrsdienst an den Kreiseln kommt voraussichtlich ab Dezember 2021 zu Einsatz, die restlichen Massnahmen werden bis Anfang Februar 2022 in Betrieb sein. Die Massnahmen haben vorerst provisorischen Charakter und werden, wenn sich die erwartete Wirkung einstellt, später durch definitive Massnahmen in Form von verkehrsgesteuerten Lichtsignalanlagen und Wechselsignalisationen ersetzt. Zudem prüft die Stadt Thun weitere Massnahmen wie die Verflüssigung des Verkehrs in der Grabenstrasse und der Marktgasse. Die Wirkung der Sofortmassnahmen wird von Ende Februar bis Ende März 2022 überprüft. Die Messungen sind so vergleichbar mit den Erhebungen vom März 2018, als der Bypass Thun Nord noch ohne das Einbahnregime in Betrieb war. Für die Delegierten des Runden Tischs erzielen die Sofortmassnahmen dann eine ausreichende Wirkung, wenn die Reisezeiten auf dem stadtnahen Abschnitt Bächimatt bis Lauitor auf das Niveau der Vergleichsmessungen von 2017/2018 zurückgehen, als das Einbahnregime noch nicht in Betrieb war. Im Mai 2022 werden die Delegierten des Runden Tischs die Wirkung der Sofortmassnahmen diskutieren.

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