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28. Dezember 2004
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Neue Bestimmungen für Lotterien, Lottos und Tombolas

aid. Neue Bestimmungen für Lotterien, Lottos und Tombolas: Der Kanton bewilligt Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke nur noch, wenn sie mindestens von regionaler Bedeutung sind. Die Veranstalter müssen die Gesuche neu bis zu einem Stichtag beim Kanton einreichen. Für die Durchführung von Lottos und Tombolas gelten gelockerte Bestimmungen. Die neue Lotterie-verordnung tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

Mit derÄnderung der Lotterieverordnung hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Regelungsdichte vermindert und das Verfahren für Lotterien, Lottos und Tombolas vereinfacht. Die geänderte Verordnung tritt auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft. Künftig erteilt die Polizei- und Militärdirektion Bewilligungen für Lotterien mit gemeinnützigem und wohltätigem Zweck nur noch für grössere Anlasse mit mindestens regionaler Bedeutung. Die Organisatoren müssen ihre Gesuche neu bis zum 30. September des Vorjahres, in dem die Lotterie durchgeführt werden soll, direkt beim Amt für Migration und Personenstand der Polizei- und Militärdirektion einreichen. Bis anhin mussten sie die Gesuche bei der Gemeinde einreichen. Der Stichtag gilt erstmals für die Lotterien, die im Jahr 2006 durchgeführt werden. Damit können sämtliche Gesuche gleichzeitig beurteilt werden. Gemäss der interkantonalen Vereinbarung dürfen im Kanton Bern Lotterien mit einer Lossumme von insgesamt 1,4 Millionen Franken bewilligt werden. Organisatoren, denen auf Grund dieser Beschränkung keine Lotteriebewilligung mehr erteilt werden kann, erhalten als Ersatz einen Beitrag aus dem Lotterie- oder Sportfonds in der Höhe der ausfallenden Einnahmen aus der Lotterie.

Mit der Verordnungsänderung hat der Regierungsrat die Bestimmungen für die Lottos und Tombolas an lokalen Veranstaltungen gelockert. Neu kann jede Organisation beliebig viele Lottos und Tombolas durchführen. Bis anhin war die Durchführung von höchstens drei Tombolas und einem Lotto erlaubt. Für die durchgeführten Tombolas und Lottos müssen sie künftig keine Abrechnungen mehr einreichen. Ebenfalls aufgehoben worden ist die Beschränkung für die Spielzeiten der Lottos. Diese können nun beliebig lange dauern. Für die Lottos und Tombolas reichen die Organisatoren ihre Gesuche weiterhin bei der Gemeinde zu Handen des zuständigen Regierungsstatthalteramtes ein.

Das Gesuchsformular für die Lotterien und Informationen zur Durchführung von Lotterien finden Sie im Internet:www.pom.be.ch/mipunter der Rubrik Fonds und Bewilligungen


Auskünfte erteilt:

  • Marc Friedrich, Co-Abteilungsvorsteher Fonds und Bewilligungen,
    Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Tel. 031 633 54 62
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