Das Sozialhilfegesetz (SHG) des Kantons Bern ist einer Revision unterzogen worden, da es im Lauf der Zeit unübersichtlich geworden war – unter anderem, nachdem die institutionelle Sozialhilfe mit der Einführung des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG) im Jahr 2022 und des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) im Jahr 2024 vollständig herausgelöst worden waren. Der Kanton hatte damals die sozialen Leistungsangebote und die individuelle Sozialhilfe gesetzlich getrennt. Das SHG und die dazugehörige Verordnung fokussieren auf die Bereiche der Organisation und der Zuständigkeit der Sozialdienste, auf die Aufgaben der Aufsicht über die Sozialdienste, die Bestimmungen zum Lastenausgleich sowie den Datenaustausch.
Drei Änderungen
Ausgangspunkt der Modernisierung ist das Projekt «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern (NFFS)». Es wird künftig den Sozialdiensten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie den Leistungserbringern im Bereich Arbeitsintegration zur Verfügung stehen und ihnen eine massgebende administrative Entlastung und Beschleunigung der Arbeitsprozesse ermöglichen, wovon in erster Linie die Klientinnen und Klienten profitieren werden. Der Kanton wird ausserdem durch NFFS eine deutlich verbesserte Datenlage für die Steuerung des Sozialhilfebereichs erhalten. Die Vorlage schafft insbesondere auch die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) wird die kommunalen Behörden bei deren Aufsichtstätigkeit unterstützen können, indem sie mit Überprüfungskompetenzen ausgestattet wird. Mit der Stärkung der Aufsicht kann der Bedarf nach einem einheitlichen Vollzugsstandard im Kanton umgesetzt werden.
Der dritte wichtige Pfeiler der Gesetzesvorlage bildet die Einführung eines Selbstbehaltsmodells für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe durch die Gemeinden. Es ist ein Anreizsystem und soll einen Beitrag zur Kostensenkung durch gezielte Massnahmen der Sozialdienste leisten. Der von den Gemeinden künftig in einem begrenzten Umfang zu tragende Selbstbehalt wird dabei vollständig an die Gesamtheit der Gemeinden zurückverteilt.
Die erste Lesung im Grossen Rat ist für die Herbstsession 2025 vorgesehen.
Einheitliche Gesetze im Sozialwesen
Mit diesem abschliessenden Schritt der Modernisierung des Sozialhilfegesetzes wird die Gesetzeslandschaft im Sozialwesen des Kantons Bern vereinheitlicht. Diese besteht künftig aus dem Sozialhilfegesetz (SHG), dem Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), dem Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) sowie den dazugehörigen Verordnungen.