Der Regierungsrat hat die Beschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gegen die Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle sowie die gemeinsam erhobene Beschwerde des WWF und von Pro Natura gegen die Verkehrssanierung Aarwangen als unbegründet abgewiesen. Die unterliegenden Beschwerdeführenden können die Entscheide des Regierungsrates innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anfechten. Im Januar 2022 hatte die Bau- und Verkehrsdirektion die Strassenpläne «Verkehrssanierung Aarwangen» (vgl. www.verkehrssanierung-aarwangen.bvd.be.ch) und «Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle» (vgl. www.emmentalwaerts.bvd.be.ch) erlassen. Gegen beide Strassenpläne haben Verbände, Gemeinden, Private sowie eine politische Partei Beschwerden erhoben. Einzelne Beschwerden wurden zurückgezogen oder vom Regierungsrat aus formellen Gründen nicht inhaltlich beurteilt. Jetzt liegen die ersten materiellen Entscheide vor. Aktuell sind vor dem Regierungsrat betreffend die Verkehrssanierung Aarwangen noch 15 Beschwerden hängig; bei der Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle sind es noch fünf Beschwerden. Der Regierungsrat wird darüber voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden.